Erschienen in:
01.03.2014 | Panorama
Zum Jahreswechsel wurden alte Chipkarten der GKV-Patienten ungültig
Neue E-Card ante portas
verfasst von:
red
Erschienen in:
Angewandte Schmerztherapie und Palliativmedizin
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Ausgabe 1/2014
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Auszug
_ Die seit 1995 von den Kassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten verloren zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit. Dies hat der GKV-Spitzenverband gemeldet. Ab dem 1. Januar 2014 berechtigen nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten die gesetzlich Versicherten dazu, ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Der GKV-Spitzenverband betonte aber, dass selbstverständlich kein Patient, der ohne die neue Gesundheitskarte die Praxis eines Arztes aufsucht, wieder nach Hause geschickt werden müsse. …