Erschienen in:
27.03.2014 | AUS DER PRAXIS
Zweigpraxis kann auch wegen Wartezeiten genehmigt werden
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 23/2014
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Auszug
_ Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg ist bei der Genehmigung einer Zweigpraxis auch zu berücksichtigen, ob sich dadurch Wartezeiten reduzieren lassen. Nach Auffassung der Richter sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) vertragsärztliche Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes auch dann zulässig, wenn diese die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessern und am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigen. Die „Verbesserung der Versorgung“ darf nach Auffassung des Gerichts nicht auf eine Verbesserung im bedarfsplanerischen Sinne verkürzt, also die Versorgungslage nicht derart zum Maßstab gemacht werden. Trotz einer bedarfsplanerischen Überversorgung, könne sich die Versorgung durch eine Zweigpraxis verbessern, z. B. aufgrund relevanter Wartezeitverkürzungen und/oder verbesserter Sprechzeiten. In einem solchen Fall sei zu ermitteln, wie die Versorgungssituation der Versicherten vor Ort tatsächlich sei, indem zum Beispiel Stellungnahmen der dort tätigen Ärzte eingeholt würden (Az.: L 24 KA 63/12). …