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Es stellte sich ein 63-jähriger Patient mit Verdacht auf Aderhautmelanom (AH-Melanom) am linken Auge vor. Der Patient hatte subjektiv keine Beschwerden, der Befund sei bei einer Routinekontrolle beim niedergelassenen Augenarzt aufgefallen. In der Familienanamnese berichtete der Patient über eine Erkrankung seiner Schwester an einem AH-Melanom, diese sei an den Folgen der Erkrankung verstorben. Vorbekannt war eine beidseitige leichte Myopie. In der Untersuchung lag der Visus beidseits bei 1,0. Der intraokulare Druck war beidseits normoton. Spaltlampenbiomikroskopisch zeigte sich beidseits ein altersentsprechender Befund. Die Fundoskopie ergab am rechten Auge einen unauffälligen Befund, am linken Auge zeigten sich peripher 2 kleine, scharf begrenzte pigmentierte Aderhautprominenzen (Abb. 1, 2 und 3).
Abb. 1
Das Fundusfoto zeigt 2 pigmentierte, scharf begrenzte Prominenzen der Aderhaut im inferior temporalen Quadranten
Bis 2050 wird etwa jedes dritte Kind in Europa kurzsichtig sein [1]. Zur Vermeidung sehkraftgefährdender Folgekomplikationen ist die Progressionsverlangsamung der pädiatrischen Myopie* – z. B. mit niedrig dosiertem Atropin – von zentraler Bedeutung [2,3].