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Wirtschaftlichkeitsprüfung Prüfvereinbarungen in den KV-Regionen

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Auszug

Das kennen alle Vertragsärzte: Sie sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, das heißt die verordneten Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Prüfung dieses Gebots erfolgt anhand von Prüfvereinbarungen, die sich in den verschiedenen KV-Regionen unterscheiden. Wie die Situation jeweils ist und welche Besonderheiten für allergologisch tätige Ärzt*innen wichtig sind, ist hier zusammengefasst.
Je nach KV-Region unterscheiden sich die Prüfvereinbarungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
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Titel
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Prüfvereinbarungen in den KV-Regionen
Verfasst von
Prof. Dr. med. Ludger Klimek
Publikationsdatum
05.09.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Allergo Journal / Ausgabe 6/2022
Print ISSN: 0941-8849
Elektronische ISSN: 2195-6405
DOI
https://doi.org/10.1007/s15007-022-5098-4

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