Erschienen in:
01.02.2011 | Leitthema
Altersschätzung bei einreisenden jungen Ausländern
Erfahrungen aus dem Institut für Rechtsmedizin Hamburg
verfasst von:
K. Müller, A. Fuhrmann, K. Püschel
Erschienen in:
Rechtsmedizin
|
Ausgabe 1/2011
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Untersuchungen zur Altersschätzung einreisender junger Ausländer sind bei Zweifel an deren angegebenem Lebensalter zulässig. Seit Ende August 2007 sind im Zuge dessen auch Röntgenuntersuchungen durch § 49 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) legitimiert. Dadurch konnte die Validität der Altersschätzungen gesteigert werden. Die Strahlenexposition bei den am häufigsten durchgeführten Orthopantogramm- (OPG-) und Handaufnahmen ist vergleichsweise gering. Nur in Ausnahmefällen wird die stärker belastende Röntgenaufnahme der Schlüsselbeine durchgeführt. Vielfach ermöglicht die Einbeziehung altersrelevanter Merkmale an den Weisheitszähnen, wie Abnutzungserscheinungen, eine sichere Schätzung. Im Jahr 2009 wurden vom Institut für Rechtsmedizin Hamburg 181 Gutachten zur Altersschätzung in diesem Zusammenhang erstellt. In 94,8% der Fälle bestätigte das Untersuchungsergebnis, dass die Zweifel am angegebenen Lebensalter berechtigt waren. Angesichts steigender Zahlen einreisender, nach eigenen Angaben minderjähriger Ausländer ist eine Zunahme der Untersuchungsanforderungen zu erwarten. Vor wenigen Jahren noch waren Länder Zentral- und Westafrikas zugangsstärkste Herkunftsländer. Im Jahr 2009 und Anfang 2010 stammte die überwiegende Mehrzahl der eingereisten, beinah ausschließlich männlichen, jungen Ausländer aus Afghanistan und dem Irak.