Erschienen in:
29.10.2018 | Vorhofflimmern | Übersichten
Zertifizierungskriterien für Stroke-Units in Deutschland
Update 2018
verfasst von:
Prof. Dr. Darius G. Nabavi, Hans-Christian Koennecke, Martin Ossenbrink, Armin Grau, Otto Busse, die Stroke Unit Kommission, den Zertifizierungsausschuss der DSG, den Vorstand der DSG, den Zertifizierungsausschuss der DSG
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 4/2019
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Zusammenfassung
Zum 01.10.2018 wurden die aktualisierten Zertifizierungskriterien für Stroke-Units (SU) in Deutschland wirksam. Aufgrund des hohen Qualitätsniveaus waren an vielen Stellen nur geringe Anpassungen und Präzisierungen notwendig, ein Großteil der Mindestmerkmale wurde fortgeschrieben. Für das SU-Pflegepersonal wurde erstmals ein einheitlicher Stellenschlüssel von ≥1,75 Vollkräften (VK) pro Monitorbett definiert, was die Versorgungsrealität besser abbildet. Der evidenzbasierte Prozess der akuten Gefäßbildgebung mittels Computertomographie-Angiographie (CTA), alternativ Magnetresonanz-Angiographie (MRA), ist nun mit einer Mindestrate von ≥20 % aller Hirninfarkte definiert. Dadurch soll die zeitnahe Identifizierung geeigneter Kandidaten für eine endovaskuläre Thrombektomie (ET) sichergestellt werden. Die Ultraschalldiagnostik hirnversorgender Arterien bleibt dennoch integraler Bestandteil der Zusatzdiagnostik nach zerebraler Ischämie, da dies ergänzende Informationen generiert. Die erweiterte Detektion von Vorhofflimmern (VHF) ist als diagnostischer Mindeststandard neu aufgenommen und erfordert Maßnahmen, die über eine einmalige Langzeit-Elektrokardiographie(EKG) hinausgehen. Um die Zertifizierung telemedizinisch versorgter SU (Tele-SU) zu fördern, wurde der Mindeststandard an Schlaganfallpatienten auf ≥200 pro Jahr abgesenkt. Tele-SU in unmittelbarem Einzugsgebiet einer zertifizierten SU (<20 km) müssen einen regionalen Versorgungsbedarf nachweisen, um für eine Zertifizierung zugelassen zu werden. Qualitätshinweise in den Auditberichten besitzen nun eine größere Bedeutung. Sie erfordern einen konkreten Maßnahmenplan, der im Rahmen des internen Zwischenaudits nachzuhalten und bei der Rezertifizierung vorzulegen ist. SU sind weiterhin dazu aufgerufen, ihre Qualitätsbemühungen nicht auf die Mindestanforderungen zu beschränken.