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Erschienen in: Die Ophthalmologie 3/2009

01.03.2009 | Medizin aktuell

Arbeitsrichtlinien

Gute Fachliche Praxis für Hornhautbanken

verfasst von: J. Schroeter, P. Maier, J. Bednarz, K. Blüthner, M. Quenzel, A. Pruß, Prof. Dr. T. Reinhard

Erschienen in: Die Ophthalmologie | Ausgabe 3/2009

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Zusammenfassung

Eine Hornhautbank muss über eine Organisationsstruktur verfügen, in der Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse eindeutig definiert sind. Sie muss ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem nach den Grundsätzen der „Guten Fachlichen Praxis“ verwenden und auf dem neuesten Stand halten. Das Personal der Hornhautbank muss in ausreichender Anzahl vorhanden und qualifiziert sein. Eine Hornhautbank muss über geeignete Einrichtungen verfügen, die dem Hauptzweck der Konservierung von Spenderhornhäuten entsprechen. Sämtliche Ausrüstungen müssen entsprechend ihres Verwendungszwecks gestaltet und gewartet werden. Abweichungen von den vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards müssen zu dokumentierten Untersuchungen führen, die eine Entscheidung über mögliche Korrektur- und Präventivmaßnahmen einschließen. Spendergewinnung und Gewebeentnahme müssen streng kontrolliert und dokumentiert werden. Dasselbe gilt für den Eingang der Spendergewebe in der Hornhautbank. Während der Konservierung muss mindestens einmal eine mikroskopische Untersuchung der Endothelzellschicht durchgeführt werden. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Kontaminationsrisiko so gering wie möglich zu halten. Die Spenderhornhäute dürfen erst freigegeben werden, wenn sie festgelegte Anforderungen erfüllen. Der Verdacht auf schwerwiegende unerwünschte Reaktionen und schwerwiegende Zwischenfälle beim Empfänger eines Hornhauttransplantates ist der zuständigen Behörde zu melden. Die Tätigkeiten der Hornhautbank sind zeitnah an den wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 zur „Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen“. Official Journal of the European Union, L102/58, 07.04.2005 Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 zur „Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen“. Official Journal of the European Union, L102/58, 07.04.2005
2.
Zurück zum Zitat Richtlinie 2006/17/EG der Komission der Europäischen Gemeinschaften vom 8.02.2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen. Abl. L 38:40–52 Richtlinie 2006/17/EG der Komission der Europäischen Gemeinschaften vom 8.02.2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen. Abl. L 38:40–52
3.
Zurück zum Zitat Richtlinie 2006/86/EG der Komission der Europäischen Gemeinschaften vom 24.10.2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG hinsichtlich der Anforderung an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen sowie bestimmter technischer Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung und Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. Abl. L 294:32–50 Richtlinie 2006/86/EG der Komission der Europäischen Gemeinschaften vom 24.10.2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG hinsichtlich der Anforderung an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktionen sowie bestimmter technischer Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung und Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. Abl. L 294:32–50
4.
Zurück zum Zitat Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz). BGBl I 35:1574–1594 http://www.bgblportal.de Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz). BGBl I 35:1574–1594 http://​www.​bgblportal.​de
5.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Gesundheit Neufassung des Transplantationsgesetzes vom 4.09.2007. BGBl I 46:2206–2220 http://www.bgblportal.de Bundesministerium für Gesundheit Neufassung des Transplantationsgesetzes vom 4.09.2007. BGBl I 46:2206–2220 http://​www.​bgblportal.​de
6.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Gesundheit (2008) Verordnung über die Anforderung an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeverordnung). BGBl I 12:512–520 http://www.bgblportal.de Bundesministerium für Gesundheit (2008) Verordnung über die Anforderung an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeverordnung). BGBl I 12:512–520 http://​www.​bgblportal.​de
7.
Zurück zum Zitat Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (AMWHV) vom 26.03.2008 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (AMWHV) vom 26.03.2008
8.
Zurück zum Zitat Bundesärztekammer – Wissenschaftlicher Beirat (2001) Richtlinien zum Führen einer Knochenbank. Dtsch Ärztebl 98(15):A1011–1016 Bundesärztekammer – Wissenschaftlicher Beirat (2001) Richtlinien zum Führen einer Knochenbank. Dtsch Ärztebl 98(15):A1011–1016
9.
Zurück zum Zitat Bundesärztekammer – Wissenschaftlicher Beirat (2000) Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank. Dtsch Ärztebl 97:2122–2124 Bundesärztekammer – Wissenschaftlicher Beirat (2000) Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank. Dtsch Ärztebl 97:2122–2124
10.
Zurück zum Zitat Durchführungsbestimmungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hornhautbanken für die Kultivierung von Spender-Hornhäuten und die Organisation von Hornhautbanken. (2001) http://www.dog.org/publikationen/hornhautbanking.html Durchführungsbestimmungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hornhautbanken für die Kultivierung von Spender-Hornhäuten und die Organisation von Hornhautbanken. (2001) http://​www.​dog.​org/​publikationen/​hornhautbanking.​html
11.
Zurück zum Zitat European Eye Bank Association (EEBA). Agreements on Minimum Standards. http://www.europeaneyebanks.org European Eye Bank Association (EEBA). Agreements on Minimum Standards. http://​www.​europeaneyebanks​.​org
12.
Zurück zum Zitat Eye Bank Association of America (EBAA) (2007) Medical Standards Eye Bank Association of America (EBAA) (2007) Medical Standards
Metadaten
Titel
Arbeitsrichtlinien
Gute Fachliche Praxis für Hornhautbanken
verfasst von
J. Schroeter
P. Maier
J. Bednarz
K. Blüthner
M. Quenzel
A. Pruß
Prof. Dr. T. Reinhard
Publikationsdatum
01.03.2009
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Ophthalmologie / Ausgabe 3/2009
Print ISSN: 2731-720X
Elektronische ISSN: 2731-7218
DOI
https://doi.org/10.1007/s00347-008-1913-x

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