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Erschienen in: Schmerzmedizin 3/2015

18.06.2015 | Kurz gemeldet

Auch ermächtigte Ärzte sind grundsätzlich zum Bereitschaftsdienst verpflichtet

Erschienen in: Schmerzmedizin | Ausgabe 3/2015

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Auszug

Eine Satzungsbestimmung, wonach ermächtigte Krankenhausärzte zu 0,25 eines Versorgungsauftrages am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, ist rechtmäßig. Dies folgt aus der gesetzgeberischen Anordnung in § 95 Abs. 3 und 4 SGB 5, welche den ermächtigten Arzt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet. …
Literatur
Zurück zum Zitat Sozialgericht Marburg, Urteil vom 25.02.2015 – S 11 KA 11/15 openjur.de/u/764091.html Sozialgericht Marburg, Urteil vom 25.02.2015 – S 11 KA 11/15 openjur.de/u/764091.html
Metadaten
Titel
Auch ermächtigte Ärzte sind grundsätzlich zum Bereitschaftsdienst verpflichtet
Publikationsdatum
18.06.2015
Erschienen in
Schmerzmedizin / Ausgabe 3/2015
Print ISSN: 2194-2536
Elektronische ISSN: 2364-1010
DOI
https://doi.org/10.1007/s00940-015-0105-4

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