Erschienen in:
01.03.2018 | Aktuelles in Kürze
BÄK plant digitale Revolution
verfasst von:
wha
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 3/2018
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Auszug
BERLIN — Eine Änderung des Fernbehandlungsverbotes nimmt offenbar konkrete Formen an. Nachdem Dr. Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer, einen solchen Schritt mehrfach ins Spiel gebracht hatte, berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf ein Protokoll einer Vorstandssitzung der Bundesärztekammer nun, dass es künftig in der Berufsordnung heißen soll: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist.“ Voraussetzung soll sein, dass der Patient über die „Besonderheiten“ einer reinen Onlineberatung aufgeklärt wird und der Arzt alle Befunde und Behandlungen sorgfältig dokumentiert, wie das Magazin weiter berichtete. Der Passus soll demnach im Mai den Delegierten des Ärztetages zur Abstimmung empfohlen werden. Ein Blick in die Tagesordnung des 121. Ärztetages in Erfurt bestätigt die Entwicklung: Unter Top IV geht es um die Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Fernbehandlung). …