Zusammenfassung
Grundlagen der psychiatrischen Begutachtung stellen die persönliche Exploration und Untersuchung des zu Begutachtenden dar. Im Rahmen des Betreuungsrechts sind psychiatrische Gutachten vor allem erforderlich bei einer Betreuerbestellung, bei der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes oder einer Unterbringung nach Betreuungsrecht. Im klinischen Alltag wird zudem häufig die Frage der Einwilligungsfähigkeit oder der Geschäftsfähigkeit einer Person an die psychiatrischen Sachverständigen herangetragen. Ein großer Teil der psychiatrischen gutachterlichen Tätigkeit fällt in das Gebiet des Sozialrechts. Dabei geht es etwa um die Beurteilung des Vorliegens möglicher psychischer Störungen bzw. damit einhergehender Leistungseinbußen, die jeweils Grundlage für Renten- und Entschädigungsleistungen sind. Im Rahmen des Strafrechts werden die psychiatrischen Sachverständigen vor allem mit der Einschätzung der Schuldfähigkeit betraut. Immer müssen bei Begutachtungen auch mögliche Simulations- und Aggravationstendenzen bedacht werden.