26.03.2024 | Begutachtung | Leitthema
Aufgabe des Arztes in der Sozialmedizin am Beispiel der Bundesagentur für Arbeit
verfasst von:
Prof. Dr. med. Hubert G. Hotz
Erschienen in:
Die Dermatologie
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Zusammenfassung
Die Sozialmedizin befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Gesundheit und Gesellschaft – als Querschnittsfach innerhalb der Medizin und Brückenfach an den Schnittstellen zu anderen Fachdisziplinen. In der Öffentlichkeit und auch innerhalb des Gesundheitssystems erfährt die Sozialmedizin noch immer nicht die Aufmerksamkeit, die ihr angesichts ihrer medizinischen und sozioökonomischen Bedeutung zukommen sollte. Ein signifikanter Anteil der Sozialmediziner in Deutschland ist gutachterlich bei bzw. für die Träger der sozialen Sicherung tätig. Am Beispiel des Ärztlichen Dienstes (ÄD) der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden die ärztlichen Aufgaben in der Sozialmedizin dargestellt. Die bundesweit rund 350 hauptamtlichen ärztlichen Mitarbeitenden sowie weitere Vertragsärzte unterstützen die Fachkräfte der Arbeitsagenturen und der Jobcenter dabei, Ausbildungssuchende, Arbeitssuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder eine bestehende Integration zu erhalten. Sie bewerten in jedem Einzelfall das Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungsfähigkeit/Erwerbsfähigkeit, die Eignung für Ausbildungen und Berufe sowie Erfordernis und Art von beruflichen Rehabilitationsleistungen. Die jährlich rund 500.000 gutachterlichen Stellungnahmen des ÄD sind hierbei nicht nur für die betroffenen Kunden der BA von weitreichender Bedeutung, sondern tragen zum verantwortlichen, effektiven und passgenauen Einsatz von Ressourcen der Sozialsysteme bei.