Erschienen in:
01.04.2013 | Originalien
Behandlungsfehler in der Augenheilkunde
verfasst von:
Dr. K. Spaniol, S. Thanos, B. Weber, D. Friedburg, T. Stupp
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 4/2013
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die zunehmende Anzahl an Patientenklagen wegen vermuteter Behandlungsfehler (BF) stellt für die betroffenen Ärzte eine Belastung dar. Die kostenlose Beurteilung eines BF-Vorwurfs durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern kann eine Vielzahl an Gerichtsprozessen abwenden. Die Auseinandersetzung mit den Patientenvorwürfen und den stattgehabten Fehlern bleibt ein wichtiges Anliegen der Ärzteschaft, das der Fehlervermeidung und damit der Patientensicherheit dienen kann.
Material und Methoden
Die in den Jahren 1999–2010 bei der Gutachterkommission Nordrhein (GKNO) eingegangenen Anträge auf Feststellung eines augenärztlichen BF wurden nach Aktenlage statistisch ausgewertet.
Ergebnisse
In den Jahren 1999–2010 gingen bei der GKNO 583 Anträge ein, die das Gebiet der Augenheilkunde betrafen (3% aller Anträge). In 122 Fällen (21%) wurde von der Kommission ein BF festgestellt. Bei 61% der Fälle handelte es sich um einen Diagnosefehler (DF), bei 24% um Prozessfehler (PF) und bei 15% um Operationsfehler (OF).
Schlussfolgerung
Der Anteil der Augenheilkunde an der Gesamtzahl von BF-Vorwürfen ist gering. Die häufigsten Fehler passieren bei der Diagnosestellung, weil grundlegende Untersuchungen nicht durchgeführt werden. PF entstehen in der Augenheilkunde typischerweise durch Gerätefehler oder unzureichende Kommunikation. OF werden vor allem durch ein mangelhaftes Komplikationsmanagement verursacht. Standardisierte Untersuchungsabläufe und ein funktionierendes Qualitätsmanagement können BF vermeiden helfen.