Erschienen in:
19.11.2014 | Kurz notiert
Bei Arthrosepatienten auf die ICD-10-Kodierung achten
verfasst von:
Hauke Gerlof
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 20/2014
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Auszug
Bei der Versorgung von Arthrosepatienten müssen Hausärzte genau kodieren, empfahl Dr. Dr. Peter Schlüter, Allgemeinarzt und Abrechnungsexperte aus Hemsbach, auf einer Veranstaltung von Grünenthal. Das Unternehmen hat im April 2014 den Vertrieb des COX-2-Hemmers Arcoxia von MSD übernommen. Schlüter rechnet bei Gelenkschmerzpatienten neben der Versichertenpauschale die Pauschale für die hausärztliche Grundversorgung (EBM-Nr. 03040), das hausärztliche Gespräch (falls erbracht) sowie bei Bedarf auch Chirotherapie (EBM-Nr. 30201) ab. Zusätzliches Honorar gebe es z. B. bei Patienten, die älter als 70 sind, wegen der Gelenkbeschwerden eine Gehbehinderung haben und zudem Zeichen für kognitive Störungen entwickeln. Hier wäre dann ein geriatrisches Basisassessment und nach einem zweiten Arztkontakt ggf. auch die Betreuungspauschale (EBM-Nrn. 03360 und 03362) abzurechnen. Bei chronisch Kranken, die dauerhaft in der Praxis betreut werden, können natürlich dann auch die Chronikerleistungen (03220 und ggf. 03221) abgerechnet werden. Zusätzlich ist es bei der Medikamentenverordnung wichtig, Komorbiditäten zu verschlüsseln, z. B. Magenprobleme bei der Verordnung eines Coxibs. …