Erschienen in:
01.02.2014 | Bekanntmachungen - Amtliche Mitteilungen
Bekanntmachung des Umweltbundesamtes: Stoffmonographie für Glykolether, die zu Methoxyessigsäure verstoffwechselt werden – Referenz- und Human-Biomonitoring (HBM)-Werte für Methoxyessigsäure im Urin
Stellungnahme der Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes
verfasst von:
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Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 2/2014
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Zusammenfassung
Glykolether, die zu Alkoxyessigsäuren verstoffwechselt werden, stellen wegen repro-, hämato- und auch neurotoxischer Wirkungen eine potenzielle Gesundheitsgefährdung dar und zählen zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC – Substances of Very High Concern). Zur quantitativen Erfassung einer Exposition mit Ethylenglykolmonomethylether (EGME) und Ethylenglykolmonomethyletheracetat (EGMEA), Ethylenglykoldimethylether (EGDME) ist ein Biomonitoring auf 2-Methoxyessigsäure (MAA) allgemein anerkannt. Für die Exposition der Bevölkerung sind die Inhalation in Innenräumen und die dermale Aufnahme relevant. Als provisorischer Referenzwert für die unbelastete Allgemeinbevölkerung wird ein Gehalt von 0,3 mg MAA/l Harn vorgeschlagen. Die Ergebnisse der verschiedenen Ableitungswege für HBM-Werte werden gegenübergestellt und zeigen vergleichbare Resultate. Die Kommission wählt eine Benchmarkberechnung auf der Basis teratogener Wirkungen am Kaninchen als den konservativsten Ansatz zur Ableitung eines HBM-I- und HBM-II-Wertes. Der HBM-I-Wert wird mit 0,4 mg MAA/g Kreatinin und der HBM-II-Wert mit 1,6 mg MAA/g Kreatinin festgelegt. Bei Überschreitung der HBM-Werte ist zunächst eine Kontrolluntersuchung zu veranlassen. Bei Messwerten oberhalb des HBM-II-Wertes besteht für Schwangere Grund zur Besorgnis. Luftmessungen zur Ermittlung der Expositionsquelle können sinnvoll sein. Anamnestisch ist auch der möglichen Hautresorption durch Fragen zur Verwendung von Reinigungs- und Pflegemitteln sowie Bauprodukten nachzugehen.