Erschienen in:
01.08.2007 | Medizin aktuell
Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die DOG und den BVA
verfasst von:
Prof. Dr. T. Kohnen, M.C. Knorz, T. Neuhann
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
|
Ausgabe 8/2007
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die Kommission Refraktive Chirugie (KRC) als gemeinsame Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) erstellt eine aktualisierte Bewertung der operativen Techniken zur Korrektur von Refraktionsfehlern. Die refraktive Chirurgie ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden. In den von der KRC erstellten Richtlinien zur Bewertung und Sicherung der Qualität refraktiv-chirurgischer Verfahren werden für jeden Eingriff anhand der in der wissenschaftlichen Literatur publizierten Arbeiten 1) Beschreibung, 2) Anwendungsbereich und Grenzbereich und 3) Nebenwirkungen und Komplikationen dargestellt. So sollen eine umfassende Aufklärung und Untersuchung des Patienten sichergestellt, optimale Behandlungsergebnisse erzielt und Komplikationen vermieden werden.
Die refraktive Chirurgie ist ein augenärztlicher invasiver operativer Eingriff, der einer besonderen Sachkenntnis bedarf. Bei der Durchführung sind die allgemeinen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen einzuhalten. Ferner sind für KRC-Ärzte folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
-
Teilnahme an einem von der KRC anerkannten und in Zusammenarbeit mit der KRC durchgeführten theoretischen Kurs (Grundkurs und Aufbaukurs),
-
Teilnahme an einem von der KRC anerkannten Wet-Lab,
-
Hospitation bei einem von der KRC anerkannten Trainer,
-
Durchführung der ersten operativen Eingriffe in Anwesenheit eines von der KRC anerkannten Trainers,
-
Apparative und räumliche Voraussetzung, sowie Prozeßqualität.
Alle Anwender, die die Voraussetzungen erfüllen, werden auf Antrag namentlich in einer offiziellen Anwenderliste geführt und erhalten nach Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag ein Zertifikat.