Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften" im März 2017 wurde Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen eine Therapie mit Cannabisblüten und -extrakten ermöglicht. Da es sich bei dieser gesetzlichen Regelung nicht um einen Zulassungsprozess im arzneimittelrechtlichen Sinne handelte, blieben klinische Indikationen und die resultierenden medizinischen Einsatzmöglichkeiten vage. Zudem fehlen weitgehend evidenzbasierte Informationen zur Art und Dauer des Einsatzes, zu Dosierungen sowie Applikationsformen der Cannabispräparate. Auch die Risiken und Nebenwirkungen lassen sich nur indirekt aus bislang publizierten Studien und wissenschaftlichen Analysen ableiten.
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Wenn unter einer medikamentösen Hochdrucktherapie der diastolische Blutdruck in den Keller geht, steigt das Risiko für schwere kardiovaskuläre Ereignisse: Darauf deutet eine Sekundäranalyse der SPRINT-Studie hin.
Ist die Tau-Last noch gering, scheint der Vorteil von Lecanemab besonders groß zu sein. Und beginnen Erkrankte verzögert mit der Behandlung, erreichen sie nicht mehr die kognitive Leistung wie bei einem früheren Start. Darauf deuten neue Analysen der Phase-3-Studie Clarity AD.
Neue arznei- und zellbasierte Ansätze, Frühdiagnose mit Bewegungssensoren, Rückenmarkstimulation gegen Gehblockaden – in der Parkinsonforschung tut sich einiges. Auf dem Deutschen Parkinsonkongress ging es auch viel um technische Innovationen.
Wenn Demenzkranke aufgrund von Symptomen wie Agitation oder Aggressivität mit Antipsychotika behandelt werden, sind damit offenbar noch mehr Risiken verbunden als bislang angenommen.