Skip to main content

16.03.2020 | COVID-19 | Nachrichten

Versicherung

Haftpflicht greift in Corona-Krise auch für Ärzte im Ruhestand!

verfasst von: Ilse Schlingensiepen

print
DRUCKEN
insite
SUCHEN

Der Versicherungsschutz greift für Ärzte, die in der Corona-Krise einen Sicherstellungsauftrag wahren, auch für „unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen“.

Das zusätzliche Engagement von Ärzten in der Sicherstellung der Versorgung während der Corona-Krise ist durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Das gilt etwa für Ärzte im Ruhestand, die in der Beratung von Patienten oder als Praxisvertreter aktiv werden. Das machen die führenden Anbieter HDI und Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) klar.

Auch Ärzte im Ruhestand in Corona-Krise versichert

Sowohl der HDI als auch die DÄV machen eine Deckungszusage für die bei ihnen versicherten Ärzte. „Wir unterstützen die Tätigkeiten der Ärzte“, betont Rechtsanwalt Phillip Waatsack vom Produktmanagement Haftpflicht Heilwesen beim Versicherer HDI.

Ärzte im Ruhestand, die nur eine Absicherung des sogenannten Restrisikos vereinbart haben – die Behandlung von Familienmitgliedern oder in Notfallsituationen – sind auch im Corona-Einsatz versichert.

Haftungsrisiko gedeckt

Das gilt auch für die Arbeit als Vertreter, wenn ein Arzt unter Quarantäne gestellt wurde. „Die Versicherung des Praxisinhabers deckt das Haftungsrisiko aus der Beschäftigung eines Vertreters“, erläutert Waatsack. Reicht dieser Schutz nicht aus, ist der Vertreter über seine eigene Arzthaftpflicht beim HDI gedeckt, auch wenn er nur eine Restrisikoversicherung abgeschlossen hat.

So wie der HDI handhabt es auch die DÄV. Darüber informieren die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe (ÄKWL) ihre Mitglieder. Beide Kammern hatten bei Ärzten im Ruhestand nach ihrer Bereitschaft gefragt, sich in der Versorgung zu engagieren. Auf Bitte der ÄKWL hat die DÄV für die bei ihr versicherten Ärzte eine allgemeine Deckungszusage gemacht.

Versicherungsschutz muss nicht explizit bestätigt werden

Danach gilt der Versicherungsschutz auch für „unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, also beispielsweise bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2“.

Ärzte müssen sich ihren Versicherungsschutz nicht explizit bestätigen lassen, sagt Waatsack. „Sie müssen nicht aktiv werden.“

Es ist davon auszugehen, dass sich andere Arzthaftpflichtversicherer ähnlich verhalten wie HDI und DÄV. „Wenn Sie in einer Abstrichstelle zum Einsatz kommen (sollten) und die sogenannte Staatshaftung nicht festgestellt ist, sprechen Sie mit Ihrem Haftpflichtversicherer, ob er hierfür eine Deckungszusage macht“, empfiehlt die ÄKWL den Ärzten.

Die Staatshaftung greift dann, wenn die Abstrichnahme bei Verdachtsfällen als eine Leistung der Gefahrenabwehr nach dem Infektionsschutzgesetz eingestuft wird.

Quelle: Ärzte Zeitung

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Passend zum Thema

ANZEIGE

COPD und nicht-invasive Behandlungsmethoden

Content Hub

Nicht-medikamentöse Behandlungsmethoden wie die nicht-invasive Beatmung (NIV) können die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität von COPD-Patienten erheblich verbessern und das Sterberisiko senken. Die NIV-Therapie zur Behandlung von fortgeschrittener COPD hat Eingang in die neuen S2k-Leitlinien zur COPD-Therapie gefunden.

ResMed Germany Inc.
ANZEIGE

Geringere Therapieabbruchquoten durch digitale Therapiebegleitung

Ärzte profitieren von digitaler Therapiebegleitung ihrer NIV-Patienten durch einen verlässlichen Partner, weil diese sich besser versorgt fühlen und die Therapie weniger häufig abbrechen. Das entlastet das Gesundheitssystem und schwer Erkrankte gewinnen Lebensqualität.

ANZEIGE

Auch für ältere Patienten empfiehlt sich nicht-invasive Langzeitbeatmung

Nicht-invasive Beatmung ist für Menschen mit chronisch hyperkapnisch respiratorischer Insuffizienz eine bewährte Therapie. Eine Schweizer Studie untersuchte die Auswirkungen der Beatmung auf über 75-Jährige und belegt nun deren Wirksamkeit.

Passend zum Thema

ANZEIGE

IPD-Fallzahlen & Pneumokokken-Impfung bei Kindern in Deutschland

Das Niveau der postpandemischen Fallzahlen für invasive Pneumokokken-Erkrankungen (IPD) ist aus Sicht des Referenz-Zentrums für Streptokokken in Aachen alarmierend [1]. Wie sich die monatlichen IPD-Fallzahlen bei Kindern und Jugendlichen von Juli 2015 bis März 2023 entwickelt haben, lesen Sie hier.

ANZEIGE

HPV-Impfung: Auch für junge Erwachsene sinnvoll und wichtig

Auch nach dem 18. Lebensjahr kann eine HPV-Impfung sinnvoll und wichtig sein. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten auch zu einem späteren Zeitpunkt noch.

ANZEIGE

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Seit mehr als 130 Jahren entwickelt und produziert MSD Impfstoffe für alle Altersgruppen. Hier finden Sie nützliche Informationen und Praxismaterialien rund um das Thema Impfen.

MSD Sharp & Dohme GmbH