Erschienen in:
01.03.2015 | Berufspolitik
Dermatomykologie schärft unser fachärztliches Profil
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 3/2015
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Auszug
Am Ende des ersten Quartals 2015 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung von internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen des letzten speziellen Teils B3 der RiliBÄK. Ab 1. April 2015 gehören damit auch halbjährliche mykologische Ringversuche zum Pflichtprogramm für alle mykologisch abrechnenden Dermatologen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben offensichtlich verstanden, dass man sich diesen Auflagen (leider) nicht entziehen kann, wenn man die Dermatomykologie als eine fachspezifische Leistung behalten und weiter ausüben möchte. Das belegt nicht zuletzt die um über 100 Teilnehmer gestiegene Zahl dermatologischer Praxen beim letzten freiwilligen Ringversuch 2014 (Ringversuchsbericht 2014, Prof. Hans-Jürgen Tietz, Ringversuchsleiter). Andererseits gibt es aber auch Kollegen, die die bürokratischen Auflagen der RiliBÄK nicht mittragen und auf die mykologische Diagnostik zukünftig verzichten wollen, zumal die Vergütung der klassischen mykologischen Leistungen in der Vergangenheit mehrfach abgesenkt wurde. Können und sollten wir uns das als Fachgruppe wirklich leisten? Auch das Regelleistungsvolumen der Fachgruppe ist bundesweit nicht wirklich üppig und lässt sich bei Patienten mit Haut- und Nagelmykosen immerhin relativ mühelos durch extrabudgetäre mykologische Diagnostik verdoppeln. …