08.09.2015 | Ausgabe 9/2015
Musik im Wartezimmer
Die GEMA bleibt außen vor!
- Zeitschrift:
-
NeuroTransmitter
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Ausgabe 9/2015
- Autor:
- Dr. med. Gunther Carl
Rundfunkgebühren fallen pro Praxis – nicht pro Praxisinhaber – an. Die GEMA-Gebühren für Arztpraxen sind jedoch nicht rechtens. Zahlungsaufforderungen der GEMA sollten umgehend zurückgeschickt und als unberechtigt gekennzeichnet werden. Sollten Sie aus Unkenntnis bereits einen Vertrag mit der GEMA eingegangen sein, können Sie diesen fristlos kündigen.