Erschienen in:
01.12.2009 | Übersichten
DRG-Abrechnung stationärer Behandlungskosten
Chirurgisch/orthopädische Schäden des Kniegelenks
verfasst von:
Dr. P. Hochstein
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2009
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Zusammenfassung
Die Einführung des Fallpauschalensystems als Vergütungsgrundlage stationärer Behandlungen ging und geht mit erheblichen logistischen und sachlichen/fachlichen Anforderungen einher. Die Verschlüsselung erfordert nicht nur Fachwissen, sondern ist mit einem erheblichen Personalaufwand verbunden, der erneut bei der Rechnungskontrolle durch den Kostenträger anfällt. Laut Untersuchungen der Gesetzlichen Unfallversicherungen sind Abrechnungen stationärer Behandlungen nach Einführung der DRG („diagnosis related groups“) in bis zu 30% der Fälle zu beanstanden. Typische Fehler sind neben nie ganz vermeidbaren Anwendungsfehlern v. a. Falsch- und Mehrfachkodierungen, Fehlinterpretationen der Kodiertexte und unzutreffende Zuordnungen der Hauptdiagnose. Zudem finden sich im ICD- („international classification of diseases“) und OPS-Katalog (Operationen- und Prozedurenschlüssel) nicht alle gängigen Diagnosen/Methoden bzw. bilden die Fallgruppen manche Kosten nicht bzw. nur unzureichend ab. Bisherige Erfahrungen aus der Rechnungskontrolle verschiedener Berufsgenossenschaften lassen vermuten, dass selbst bei weiterer Optimierung des Systems eine Fehlerquote verbleiben wird. So lange die sich hieraus ergebenden Kosten für die Leistungsträger erheblich höher sind als die Kontrollkosten, wird auf eine Rechnungskontrolle und die damit einhergehenden Kosten nicht zu verzichten sein.