Erschienen in:
10.12.2013 | Praxis konkret
Ein Patient, den ich im Krankenhaus als Belegarzt stationär operiert habe, hat für stationäre Behandlungen eine private Zusatzversicherung. Trotzdem will diese Versicherung jetzt nicht bezahlen. Wo liegt der Fehler?
Fragen zur GOÄ-Abrechnung
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
HNO Nachrichten
|
Ausgabe 6/2013
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Auszug
Die Sachlage: Ein GKV-versicherter Patient möchte sich von seinem HNO-Arzt stationär in einem Krankenhaus operieren lassen, in dem der HNO-Kollege Belegarzt ist. Er erklärt seinem Behandler, dass er für solche Fälle zusatzversichert und damit Privatpatient sei. Der HNO-Arzt lässt ihn auf einem Praxisvordruck schriftlich bestätigen, dass er für stationäre ärztliche Behandlung eine private Zusatzversicherung habe. Der Praxisvordruck ist allerdings für Abdingungen nach § 2 GOÄ gedacht (was später von der PKV beanstandet wird), eine Abdingung wird aber nicht vereinbart. Der Patient fragt noch, ob damit die stationäre ärztliche und pflegerische Behandlung völlig abgedeckt seien, was der Arzt, gestützt auf die Aussage und schriftliche Bestätigung seines Patienten, bejaht. Er verlässt sich darauf, dass der Patient seinen Zusatzversicherungsvertrag kennt. Der Arzt selbst hat diesen Vertrag weder gesehen noch durchgelesen, was auch nicht zu seinen Aufgaben gehört. …