Erschienen in:
27.10.2017 | EKT | Übersichten
Behandlung gegen den natürlichen Willen am Beispiel der Elektrokonvulsionstherapie
Klinische, juristische und ethische Aspekte
verfasst von:
Dr. D. Zilles, M. Koller, I. Methfessel, S. Trost, A. Simon
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 3/2018
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Zusammenfassung
Hintergrund
Schwerwiegende affektive und psychotische Störungen können bei entsprechender Ausprägung mit Einwilligungsunfähigkeit einhergehen. Lehnt in diesem Fall ein Patient mit seinem natürlichen Willen die Behandlung ab und besteht parallel die Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Schädigung, kann unter definierten, engen Voraussetzungen eine Behandlung auch gegen den Patientenwillen erfolgen. Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) stellt hier aufgrund ihrer guten und zum Teil überlegenen Wirksamkeit bei schweren oder auch pharmakotherapieresistenten affektiven und psychotischen Störungen eine wichtige Behandlungsoption dar.
Ziel der Arbeit
Darstellung der Grundlagen und allgemeinen Voraussetzungen therapeutischer Maßnahmen gegen den natürlichen Patientenwillen.
Methoden
Ausgehend von einem Fallbericht erfolgt in einem interdisziplinären Ansatz eine Diskussion und Bewertung des Einsatzes der EKT als ärztliche Zwangsmaßnahme aus klinischer, juristischer und ethischer Perspektive.
Ergebnisse und Diskussion
Die (empirische) Evidenz zur allgemeinen Wirksamkeit der EKT wie auch zu ihrem Einsatz gegen den natürlichen Patientenwillen zeigt ein klar positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Obwohl die EKT als ärztliche Zwangsmaßnahme, wie jede Behandlung gegen den natürlichen Patientenwillen, einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht darstellt, kann ihr Einsatz im Einzelfall medizinisch indiziert, rechtlich zulässig und ethisch geboten sein, um einen drohenden schwerwiegenden Gesundheitsschaden abzuwenden. Ethische wie auch rechtliche Voraussetzungen der Behandlung gegen den Patientenwillen sollten im multiprofessionellen Team geprüft und der gesetzliche Vertreter frühzeitig einbezogen werden.