Systemische Schmerztherapie
Der Schwerpunkt einer balancierten postoperativen Analgesie liegt in der Kombination von Lokalanästhetikum, antipyretischem Analgetikum und Opioid. Eine prophylaktische Behandlung mit einem sauren Antipyretikum kann das Ausmaß der postoperativen Ödembildung reduzieren und den postoperativen Bedarf des Opioids senken.
Die Auswahl antipyretischer
Analgetika erfolgt aufgrund des Schmerztyps (saure vs. nichtsaure antipyretische Analgetika) unter Berücksichtigung des Nebenwirkungsspektrums. Im Idealfall beginnt die Verabreichung bereits präoperativ, da die Effektivität antipyretischer Analgetika vom Zeitpunkt und Weg der Verabreichung abhängt. Die Applikation muss dem pharmakologischen Wirkprofil der jeweiligen Substanz entsprechend regelmäßig erfolgen.
Gegen postoperative
Schmerzen, die durch antipyretische
Analgetika nicht ausreichend gelindert werden können, bieten sich niedrigpotente
Opioide an. Während antipyretische Analgetika in fester Dosierung nach Zeitschema (bei Kindern zusätzlich nach kg Körpergewicht) verordnet werden, muss die Dosierung des Opioids gegen die schmerzlindernde Wirkung titriert werden.
Medikamente, also auch
Analgetika, werden ambulant operierten Patienten in einer Menge, die für bis zu 3 Tage ausreicht, vom Krankenhaus mitgegeben (§ 8 des Vertrage nach § 115b Abs. 1 SGB V „Ambulantes Operieren im Krankenhaus“). Nach 24 h sollte eine ambulante Wiedervorstellung erfolgen.
Wie im Falle operativer Komplikationen, z. B. einer Nachblutung, muss der Patient auch bei starken Schmerzzuständen sofort mit dem Operateur oder Anästhesisten Kontakt aufnehmen. Der Patient oder dessen Angehörige sollten wissen, an wen sie sich in diesen Fällen wenden können.
Regionalanästhesie
Zur
postoperativen Schmerztherapie ambulanter Patienten sind v. a. die Oberflächenanästhesie und die Wundinfiltration sinnvoll. Prinzipiell sind auch die Lokal- oder
Regionalanästhesie geeignet, wobei
Lokalanästhetika mit mittlerer Wirkdauer der Vorzug gegeben wird.
Rückenmarknahe Regionalanästhesie (Spinal-,
Epidural-
oder Kaudalanästhesie
) können beim ambulanten Patienten ebenfalls durchgeführt werden. Die möglichen Nebenwirkungen, z. B. Harnverhalt oder
Kopfschmerzen, müssen dem Patienten bekannt sein. Zu den Entlassungskriterien gehört eine Normalisierung der motorischen Blockadewirkung und der Sensibilität. Die Miktion sollte regelrecht und die kardiopulmonale Funktion stabil sein.
Stellenwert der Schmerztherapie
Nach ambulanten Operationen beeinflussen Qualität und Verlauf der Schmerzlinderung den Entlassungszeitpunkt. Deswegen liegen die Schwerpunkte der Analgesie einerseits präoperativ in der rechtzeitigen Applikation antipyretischer
Analgetika sowie der Durchführung einer Lokalanästhesie, andererseits intraoperativ im Einsatz kurz wirksamer hochpotenter
Opioide und/oder regionaler oder rückenmarknaher Anästhesieverfahren. Dies senkt den postoperativen Bedarf an Opioidanalgetika. Dadurch werden Übelkeit, Erbrechen,
Schwindel, eingeschränkte Vigilanz und unzureichende Schmerzlinderung als limitierende Faktoren für die Entlassung reduziert.