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Publiziert am: 21.09.2017
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Referenzintervall
Verfasst von: T. Arndt
Referenzintervall
Definition
Intervall zwischen zwei Referenzgrenzen, das diese Grenzen mit einschließt.
Beschreibung
Das Referenzintervall wird nach dem in folgender Abbildung gezeigten Schema ermittelt. Es umfasst 95 % der Analyseergebnisse der Referenzstichprobe, im Regelfall die 2,5–97,5 Perzentile (p-Quantil).
Ablaufschema der Referenzintervallbildung:
Dies wird erreicht, indem die für die Referenzindividuen (Referenzindividuum) („Probanden“) einer Referenzstichprobe („Studienkollektiv“) ermittelten Analysenergebnisse zunächst der Größe nach sortiert werden. Anschließend werden insgesamt 5 % der Messergebnisse (Messergebnis) aus der Datenreihe ausgeklammert: 2,5 % der Messergebnisse zur Ermittlung der unteren Referenzintervallgrenze, also z. B. die 5 niedrigsten Messergebnisse bei einer Referenzstichprobe von 200 Referenzindividuen und 2,5 % zur Festlegung der oberen Referenzintervallgrenze, also die 5 höchsten Messergebnisse derselben Referenzstichprobe. Die daraus resultierenden Grenzen (2,5–97,5 Perzentile) sind Bestandteil des Referenzintervalls. Sie kommen zur Anwendung für Parameter, für die erniedrigte und erhöhte Messergebnisse diagnostisch relevant sind (Abb. 1 links).
Abb. 1
Ableitung eines Referenzintervalls aus den Messwerten einer Referenzstichprobe (Erläuterung siehe Text)
Liegen die niedrigsten Messergebnisse nahe Null oder nahe der Nachweisgrenze und/oder sind erniedrigte Werte diagnostisch uninteressant, kommt die 0,0–95,0 Perzentile zum Ansatz. Es werden dann 5 % der Messergebnisse nur am oberen Ende der sortierten Messwerte, also z. B. die 10 höchsten Messergebnisse einer Referenzstichprobe von 200 Referenzindividuen, ausgeklammert (Abb. 1 rechts). Beispiel: Tumormarker liegen gewöhnlich in erhöhten (und nicht erniedrigten) Blutkonzentrationen vor, weshalb für diese die 0,0–95,0 Perzentile eingesetzt werden kann. Dies gilt auch für das Kohlenhydrat-defiziente Transferrin (Carbohydrate-deficient transferrin) als Kenngröße chronischen Alkoholmissbrauchs.
Aus dem hier dargestellten Konzept resultieren 5 % sog. Befundkranke (Befundkranker), d. h. eigentlich gesunde (Referenz-)Individuen, für die aber unter Anwendung des Referenzintervalls pathologische Messwerte vorliegen. Der Anteil Befundkranker kann durch Einführung eines Graubereiches reduziert werden, der sich z. B. an der analytischen Unpräzision des Analysenverfahren orientieren kann (Abb. 1 rechts). Messwerte im Graubereich bedürfen gewöhnlich einer besonders sorgfältigen Interpretation.
Literatur
Arndt T (2016) Normalwerte und Referenzintervalle – zur Transversalbeurteilung in der Labordiagnostik. Toxichem Krimtech 83(1):29–34
Stamm D, Büttner J (1995) Beurteilung klinisch-chemischer Analysenergebnisse. In: Greiling H, Gressner AM (Hrsg) Lehrbuch der Klinischen Chemie und Pathobiochemie. Schattauer Verlag, Stuttgart/New York