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Die Ärztliche Begutachtung
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Publiziert am: 08.07.2022

Verletzungen in der HNO-Heilkunde

Verfasst von: Olaf Michel
Verletzungen auf dem Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde werden in diesem Kapitel in Hinsicht auf gutachterliche Fragestellungen dargestellt; das bedeutet, dass Kausalitätsfragen, Funktionseinschränkungen und die Bewertung von funktionellen Einschränkungen im Fokus stehen. Differentialdiagnostische Überlegungen sind bei der Beurteilung des Kausalzusammenhangs von großer Bedeutung. Auswirkungen HNO-ärztlich zu beurteilender Gesundheitsstörungen, die im Rahmen von Berufskrankheiten auftreten, werden in anderen Beiträgen abgehandelt. Dies gilt auch für arbeitsunfall-bedingte Gesundheitsstörungen.

Einleitung

Der Beitrag behandelt ausschließlich die „Verletzungen“ auf dem Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde mit besonderem Blick auf die gutachtlichen Fragestellungen. Im Fokus stehen deshalb Kausalitätsfragen, Funktionseinschränkungen und die Bewertung von funktionellen Einschränkungen. Differentialdiagnostische Überlegungen sind bei der Beurteilung des Kausalzusammenhangs von großer Bedeutung. HNO-ärztlich zu beurteilende Gesundheitsschäden, die im Rahmen von Berufskrankheiten auftreten, werden in einem anderen Beitrag behandelt, dies gilt auch für die arbeitsunfall-bedingten Gesundheitsstörungen.
Aus der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (MWBO) vom 15.11.2018 (Bundesärztekammer 2018) ergibt sich, dass die Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde traumatische Verletzungen der Ohren, Nase, Nasennebenhöhlen, Orbita, vordere und seitliche Schädelbasis, Mundhöhle einschließlich der Lippe, des Pharynx und Larynx, der Trachea, des proximalen Ösophagus, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Weichteile mit Lymphsystem von Kopf, Gesicht und Hals umfasst. Bei Verletzungen des knöchernen Schädels – Laterobasis, Frontobasis und Gesichtsschädel – werden häufig Nachbardisziplinen berührt, so dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Ophthalmologen, Neurochirurgen und Kieferchirurgen bei der Begutachtung erfolgen muss, um Doppelbewertungen zu vermeiden.
Hinsichtlich der HNO-ärztlichen Untersuchungstechniken wird auf das entsprechende Kapitel verwiesen. Nicht-traumatische Erkrankungen auf Hals-Nasen-Ohren-ärztlichen Fachgebiet werden im entsprechenden Kapital abgehandelt.
Gemäß dem allgemeinen Grundsatz „Reha vor Rente“, sollte der Gutachter bei allen Fragestellungen auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesundheitsstörung aufzeigen.

Ohr

Äußeres Ohr

Stumpfe Verletzungen

Das Othämatom oder Otserom ist eine typische Verletzungsfolge nach stumpfem Trauma, dass durch eine Einblutung zwischen Knorpel und Perichondrium entsteht. Da der Knorpel wird vom Perichondrium aus durchblutet wird, ist die Vitalität des Knorpels unmittelbar gefährdet. Es kann zu einer Nekrose des Knorpels kommen, die eine unförmige Gestaltänderung der Ohrmuschel („Boxerohr“ oder „Blumenkohlohr“) verursacht. Gutachterlich sind die Folgen in Form einer ästhetischen Entstellung zu berücksichtigen.

Einriss, Abriss und Abbiss

Nach Abriss oder Abbiss sind gute Erfolgschancen, wenn der abgetrennte Teil asserviert und eine schnelle Wundversorgung unter aseptischer Readaptation erfolgt. Eine Zwischenlösung kann sein, Knorpelmaterial nach Entfernung des Epithels unter die Haut hinter der Ohrmuschel oder in den Hals zu implantieren („Taschenprinzip“ nach Mladick et al. (1971)) und einen späteren Wiederaufbau zu versuchen (Weerda 2004). Gutachterlich sind die Folgen in Form einer ästhetischen Entstellung zu berücksichtigen; funktionell sind die Folgen eher gering.

Verletzungen der vorderen Gehörgangswand

Der Gehörgang kann indirekt durch einen Sturz oder einen Schlag auf das Kinn beschädigt werden, wenn das Kieferköpfchen die vordere Wand des Gehörgangs perforiert oder zumindest einreißen lässt – dieses kann, muss aber dabei nicht brechen. Eine Blutung aus dem Ohr ist die unmittelbare Folge nach dem Geschehen.
In der Begutachtung ist die Differentialdiagnose der blutigen Otorrhoe aus dem Gehörgang zu einem Blutverlust aus dem Mittelohr aufgrund einer (möglicherweise gleichzeitigen) Schädelbasisfraktur wichtig (Lenarz und Boenninghaus 2012). Eine im Erstbefund dokumentierte „Blutung aus dem Ohr“ ist deswegen kein Beweis für eine laterale Schädelbasisfraktur, auch wenn dies häufig angenommen wird. Daher ist zur genauen Beurteilung die initiale Computertomografie einzusehen und auf direkte und indirekte Frakturzeichen prüfen.

Verletzungen der hinteren Gehörgangswand

Bei einem Felsenbein-Längsbruch kann es zur Fraktur der hinteren Gehörgangswand und Trommelfellzerreißung kommen, die sich durch eine Stufenbildung im Bereich der hinteren Gehörgangswand zu erkennen gibt. Diese Stufenbildung ist in der Regel unter dem Ohrmikroskop auch noch nach längerem zeitlichem Abstand zu erkennen (Lenarz und Boenninghaus 2012). Indirektes Zeichen sind Verschattungen (Einblutungen) in den Warzenfortsatzzellen oder in der Paukenhöhle.

Mittelohr

Alle Verletzungen, die mit einer Mittelohrschwerhörigkeit (Funktionsstörung) einhergehen, gelten als prinzipiell mit guter Prognose und risikoarm operativ behandelbar. In diesen Fällen ist die Schadensminderungs- und Mitwirkungspflicht anzuführen; eine Pflicht, eine Operation ausführen zu lassen, besteht jedoch nicht.
Es gibt jedoch sowohl eine sozialrechtliche als eine haftpflichtrechtliche Schadensminderungspflicht, die in ihren Strukturen ähnlich sind (Matthäus 2008).
BGH, Urteil v. 15.03.1994, VI ZR 44/93: „Die Verweigerung einer Heilung oder zumindest Besserung versprechenden Operation kann ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB sein. Bei Unterlassen muss sich ein Verletzter eine Herabsetzung seiner Schadensersatzansprüche gefallen lassen.“

Trommelfellperforation (Typ I + II)

Trommelfellperforationen sind durch Druck- und Unterdruck im Gehörgang wie durch eine Explosion, einen Schlag auf das Ohr (Kraus und Hagen 2015), einen Sprung ins Wasser (Renggli 1990) oder durch einen Kuss auf das Ohr (Chukuezi und Nwosu 2009) möglich und können dann u. U. Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen sein (Hofer et al. 2020; Lehnhardt 1987). Hierbei sind ggf. Innenohrschäden zu berücksichtigen.
Die anderen Ursachen einer Trommelfellperforation sind Penetrationsverletzungen, wie z. B. mit dem Wattestäbchen (meist hinteres Trommelfell (Sagiv et al. 2018)), Astspitzen beim Reiten, bei der Gartenarbeit oder Waldwandern.
Bei allen Trommelfellverletzungen ist ein Tonschwellenaudiogramm obligat, die Auskrempelung der Ränder sowie die Schienung der Perforation. Schlitzförmige Perforationen heilen gewöhnlich spontan (Abrams 2015).
Eine Sonderstellung habe akzidentielle Trommelfellperforation bei der Gehörgangsspülung zur Entfernung von festsitzendem Ohrenschmalz (Meister und Brusis 2012; Schmiemann und Kruschinski 2009). Oft wird sie aber von fachfremden Ärzten vorgenommen oder an nicht-ärztliches Personal delegiert. Wegen des direkt auftretenden Schmerzes und der häufig folgenden Mittelohrentzündung sind diese Fälle in hoher Anzahl Gegenstand von Arzthaftpflichtprozessen (Meister und Brusis 2012). Teilweise werden auch die unterlassene Risiko- und Therapieaufklärung als fehlerhaft angesehen (Wienke und Janke 2007). Über alternative Möglichkeiten, wie die instrumentelle Reinigung oder die Gabe von Ohrenschmalz-Lösern und -Verflüssigern (Zeruminolytika) und die Schmerzhaftigkeit ist zu informieren (Meister und Brusis 2012). Nach Vorerkrankungen des Ohres sollte gefragt werden (Küttner 2011).
Die Verschluss-Operation wird Tympanoplastik Typ I genannt. Generell sind die funktionellen Ergebnisse nach spontanem und operativem Verschluss bei einem vorher gesunden Ohr und normaler Tubenfunktion sehr gut (Daas und Majdani 2018; Plontke und Zirkler 2017).

Schweißperlenverletzung

Beim Brennen und Schweißen entstehen Funken, die aus glühendem Metall bestehen; die größeren haben die Form von kleinen Metallperlen. Schweißperlenverletzungen treten häufig als Berufsunfall bei Metallarbeitern auf, die oberhalb des Kopfes schweißen, z. B. im Rohrbau. Dies Unfälle sind länger bekannt (Beselin 1951). Bei der gutachterlichen Untersuchung sind sie als schwarze Einsprenkelungen („Tätowierung“) in der Gehörgangshaut bis hin zu freien metallischen Schweißperlen im Mittelohr unter dem Ohrmikroskop zu diagnostizieren (Eleftheriadou et al. 2007). Schweißperlenverletzungen des Mittelohres führen zu den hartnäckigsten Mittelohrentzündungen, die oftmals mehrere frustrane Verschluss-Plastiken und weitere Hörminderung nach sich ziehen können.
Die gutachterliche Bewertung erfolgt nach der Schwere der chronischen Mittelohrentzündung und der resultierenden Hörminderung sowie ggf. einer Fazialislähmung.

Gehörknöchelchen-Verletzung (Typ III)

Frakturen des Hammergriffs nach digitaler Manipulation im Gehörgang (Khasky und Langer 2021), nach Valsalva-Manöver (Stapper und Stange 2017) oder nach Ohrfeige (Eitelberg 1885) kann eine isolierte Fraktur des Hammergriffs auftreten. Kennzeichen ist nach dem initialen Schmerz eine Hörminderung mit einer Schallleitungsstörung von bis 40–50 dB – also einem Schallleitungsblock. Diese Schadensbilder lassen sich mit guten Aussichten auf eine Gehörverbeserung operieren (Plontke und Zirkler 2017).

Panotische Verletzung (Typ IV)

Ein panotische Verletzung liegt vor, wenn nicht nur Trommelfell und Gehörknöchelchenkette, sondern auch das Innenohr betroffen sind. Dementsprechend liegen nach der Verletzung Schmerzen, Hörminderung bis zur Ertaubung, Ohrgeräuschund Schwindel vor, meist auch eine Blutung aus dem Gehörgang.
Bei dem oft nur intraoperativ zu treffendem Befund ist der Versuch der Abdichtung der Fenstermembranen, der Reposition des Steigbügels und der Wiederaufbau der Gehörknöchelkette in manchen Fällen aussichtsreich (Wisser 1981).

Traumatisches Cholesteatom

Über die Voraussetzungen zur Entstehung eines traumatischen Cholesteatoms (chronische Knocheneiterung im Mittelohrbereich, „Knochenfraß“) wird nach wie vor diskutiert. Das Cholesteatom ist eine in der Regel schicksalhafte Erkrankung, so dass die Abgrenzung des traumatischen vom spontan entstandenen Cholesteatom schwierig ist, da oft ein vieljähriges Intervall zwischen dem Unfall und den klinischen Erscheinungen vorliegt. Für einen Zusammenhang sprechen initiale Frakturspalten, Trümmerbruch und Trommelfellzerreissung (Lehnhardt 1965).

Innenohr

Traumatisch bedingte Innenohrschwerhörigkeiten („Schallempfindungsschwerhörigkeit“) können alle Formen annehmen von der geringfügigen Hochtonsenke im Range einer Normalhörigkeit bis hin zur Ertaubung. Zusätzlich können Ohrgeräusche auftreten. Die Bewertung der funktionellen Einschränkung erfolgt nach den gängigen Hörverlust-Tabellen wie sie in Fachbüchern (Feldmann und Brusis 2019; Schönberger et al. 2017), der Versorgungsmedizin-Verordnung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020) und der Königsteiner Empfehlung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 2020) zu finden sind. Modifikationen sind zu beachten (Brusis 2017). Generell gilt, dass das Sprachaudiogramm führend in der Bewertung ist. Der Freiburger-Sprachtest kann auch im Störschall durchgeführt werden (Löhlet al. 2021).
Ohrgeräusche sind – da nicht objektivierbar – bei der Bewertung einem Plausibilitätstest zu unterziehen (Brusis und Michel 2009; Michel und Brusis 2007) und werden in Zusammenhang mit einer (objektivierbaren) Hörstörung bewertet (Michel 2016, 2021).
Es gilt die Hörgeräte-Versorgung mit „allen geeigneten Mitteln“, wobei die Grenzen der Leistungspflicht oft einer ohrenärztlichen Begutachtung unterliegen, da die Geeignetheit eines Mittels sich nach objektiven Maßstäben bemessen lassen muss (Michel 2016). Die bestmögliche Versorgung der Schwerhörigkeit leitet sich aus dem Recht auf Teilhabe ab und umfasst somit auch das Recht auf Hörhilfen mit dem Ziel, eine Schwerhörigkeit entweder zu beheben oder zumindest zu lindern. Die Rahmenbedingungen zur Versorgung mit Hörhilfen sind in der Sozialgesetzgebung einheitlich für alle Leistungsträger geregelt.
Bei einseitiger Ertaubung ist ein Cochlea Implantat (CI) wegen der unstreitig überragenden Ergebnisse mittlerweile Standard der Versorgung (Michel und Brusis 2013). Das CI gilt als Organersatz. Der Versicherte kann daher bei der MdE-, GdS und Invaliditäts-Schätzung nicht den vollen Umfang der für komplette Ertaubte ohne Möglichkeit des Organersatzes – vorgesehenen Ausgleichs zugesprochen bekommen.

Felsenbein

Diagnostik

Zur Diagnostik der Felsenbeinlängs- bzw. Querbrüche oder den häufig anzutreffenden Felsenbeinkomplexfrakturen steht zunächst die Diagnostik mit hochauflösender Computertomographie zur Schadensfeststellung und der späteren Beurteilung der Kausalität von geltend gemachten Schäden im Vordergrund.

Liquorrhoe

Frakturspalten ohne Liquoraustritt – d. h. ohne Durazerreißung – müssen nicht besonders versorgt werden; bei Liquorausfluss aus dem äußeren Gehörgang (Otoliquorrhoe) kann zunächst unter steriler Abdeckung auf den spontanen Verschluss gewartet werden; Spätschäden sind nicht zu erwarten. Der Liquornachweis gelingt spezifisch mit beta-trace-Protein-Bestimmung (Bachmann et al. 2000).

Fazialis

Fazialisspätparesen werden konservativ behandelt; eine operative Entlastung des Nervens wird nur bei Durchtrennung oder röntgenologischer nachgewiesener Einspießung von Knochenfragmenten in den Nerven als notwendig erachtet. Eine Wiederkehr der Funktion ist nach 6 Monaten zu erwarten; eine Beurteilung des Endzustandes frühestens nach 1 Jahr (Michel 2003, 2014).

Gleichgewicht

Bei Ausfall des Labyrinths (Bogengänge, Maculaorgan) steht klinisch der plötzliche Beginn mit schwerem Drehschwindel, horizontalem Nystagmus, Übelkeit und Erbrechen im Vordergrund der Beschwerden. Der spontane Nystagmus schlägt in Richtung auf das gesunde Ohr („Ausfallnystagmus“). Der Schwindel hält mit einer geringen Verbesserungstendenz über mehrere Tage an; danach setzt die zentrale Kompensation ein. Eine Unsicherheit mit Gleichgewichtsstörungen kann danach noch für Wochen oder Monate anhalten. Bei beidseitigen Ausfällen sind die Folgeerscheinungen eher geringer.
Anfallsartiger Schwindel nach Felsenbein- oder Kopftrauma ist – wenn er überhaupt kausal in Betracht gezogen werden sollte – die absolute Ausnahme. Bei Klage über eine Unfallfolge ist eine Reihe alternativer unfallunabhängiger Krankheitsbilder in die Abwägung einzubeziehen, die vom phobischen Schwankschwindel bis zum Vestibularisschwannom reichen (Stoll et al. 2004; Stoll und Stoll 2010); siehe Kap. „Erkrankungen“.

Begutachtung

Die Begutachtung der bleibenden Gesundheitsschäden richtet sich nach den Folgezuständen und funktionellen Einschränkungen der betroffenen Strukturen: Funktion des Gesichtsnerven, Hörvermögen, Ohrgeräusch, Gleichgewicht (Walther und Brusis 2013), ggf. Kauschwitzen („Frey-Syndrom“ (Moltrecht und Michel 2004)) und chronischen Mittelohrentzündungen. Wegen der ablaufenden Kompensationsprozesse sind Beurteilungen der Gleichgewichtsfunktion zeitlich eher später zu treffen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Begutachtung der Fahreignung zu widmen (Waldfahrer 2016).
Zur gutachterlichen Beurteilung des Gleichgewichtsfunktion im Alltag haben sich die Bewertungen der Intensitätsstufen der vestibulären Reaktion nach Stoll (1979; Stoll und Stoll 2010) und der Belastungsstufen des gleichgewichtsregulierenden Systems im täglichen Leben nach Stoll (1979) bewährt.

Nase, Nasennebenhöhlen, Mittelgesicht

Nasengerüstfraktur

Die Nasengerüstfraktur gehört zu den zentralen Mittelgesichtsfrakturen (ICD-10-GM: S02.2). Sie stellen die häufigsten traumatischen Verletzungen der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde dar. Nasengerüstfrakturen kommen hauptsächlich bei Arbeits- und Sportunfällen aber auch bei Raufhändeln vor und sind daher eine überwiegend männlich dominierte Erkrankung (Brusis und Michel 2020; Michel 2021). Das knöcherne Nasengerüst wird nicht nur vom Nasenbein, sondern auch aus dem Processus frontalis des Oberkieferknochens und dem Processus maxillaris des Stirnbeines gebildet, so dass die Bezeichnung „Nasenbeinfraktur“ nicht zutreffend ist.
Klinisch sichere Zeichen einer Nasengerüstfraktur sind der Schiefstand der Nase, die abnorme Beweglichkeit und Geräusche bei der Palpation („Krepitation“). Die Sensitivität der klinischen Untersuchung wird in diesen Fällen mit 83 % angegeben (Danter et al. 1996). Nasenbluten, Schmerzen, Weichteilschwellung und Hämatome sind dagegen keine beweisenden Zeichen für das Vorliegen einer Fraktur. Während ältere Menschen häufiger Trümmerfrakturen erleiden, weisen Kinder nur selten dislozierte Frakturen auf („Grünholz-Fraktur“).
Bei röntgenologischen Untersuchungen können die nicht verknöchernden Knochennähte mit einer Frakturlinie verwechselt werden; zudem verlaufen parallel zum Nasenbein mehrere feine unregelmäßige Linien, die Sulci ethmoidales. Diese werden ebenfalls häufig mit einer Fraktur verwechselt (Tilman Brusis und Mödder 1984), obwohl sie kleine Knochenrinnen (Usuren) an der Innenseite der Nasenbeine für die Rami nasales interni von N. und A. ethmoidalis darstellen. Die besten Ergebnisse hinsichtlich der Beurteilung von Frakturen liefert die Digitale Volumen Tomografie (DVT) wegen ihrer hohen Auflösung (Bremke et al. 2009); die Aufnahme „Nase seitlich“ liefert keine aussagekräftigen Ergebnisse.
  • Therapie
In der Regel wird bei Nasengerüstfraktur eine Erstversorgung in Form einer Aufrichtung der Nasenpyramide oder eines „redressement forcé“ durchgeführt. Bei nicht befriedigendem Ergebnis – wobei der vor dem Ereignis vorbestehende Zustand zu berücksichtigen ist – kann nach Verfestigung der knöchernen Strukturen – frühestens einem ½ Jahr – eine operative Korrektur erfolgen.
  • Begutachtung
Als Folge einer Nasengerüstfraktur kann keine Einschränkung oder ein völliger Verlust des Riechvermögens auftreten, da das Nasenbein in keiner Weise an der Riechempfindung beteiligt ist.
Wird eine relevante Nasenatmungsbehinderung durch eine Septumdeviation hervorgerufen, muss der Gutachter kritisch prüfen, ob die Nasenscheidewandverkrümmung tatsächlich durch das angeschuldigte Unfallereignis hervorgerufen worden ist; Nasengerüstfraktur und Septumdeviation sind meist zweierlei.
Was nach Nasenbeinfraktur kosmetisch entstellend ist, ist schwierig zu beantworten. Bei angeborener Schiefnase wird dem Verunfallten erst danach ein Schiefstand bewusst, da häufiger der Spiegel frequentiert wird und zudem sich die Wahrnehmung seiner Umgebung wegen der initialen beeindruckenden Begleiterscheinungen auf das Gesicht konzentriert. Außergewöhnliche seelische Begleiterscheinungen sind anzunehmen, wenn anhaltende psychoreaktive Störungen in einer solchen Ausprägung vorliegen, dass eine spezielle ärztliche Behandlung dieser Störungen – z. B. eine Psychotherapie – erforderlich ist (Brusis und Michel 2020; Michel 2021).

Nasennebenhöhlen, Mittelgesicht

Zentrale Frakturen

Zentrale und laterale Mittelgesichtsfrakturen gehören zu den häufigsten Verletzungen des Schädels und unterliegen – nachdem eine erste Abschwellung eingetreten ist – der Erstversorgung durch Reposition und (Platten-) Fixation. Nicht alle Fixationsplatten müssen aufgrund ihrer Materialeigenschaften wieder entfernt werden.
Bei Traumen des Siebbeins und der medialen Orbitawand sind endoskopisch kontrollierte, endonasale Operationstechniken wegen ihrer geringen kosmetischen und funktionellen Folgen zu wählen. Dies gilt auch für die orbitale Dekompression bei Einblutungen zur Verhinderung eines irreversiblen Visusverlustes. Bei Betroffenheit des Tränenweges ist eine primäre Schienung anzustreben; bei Stenose eine sekundäre Dakryrocystorhinostomie.
Besonderer Aufmerksamkeit unterliegen Frakturen des Augenkastens (Orbitafrakturen), meist sog. „blow out-Frakturen“, da bei Einklemmung der extraokulären Muskeln Doppelbilder und bei Betroffenheit des N. opticus Visusminderung auftreten.

Laterale Schädelbasis

Bei Frakturen im Bereich des lateralen Mittelgesichts – zygomatico-orbitaler Komplex und (Jochbeinfraktur, Drei-Pfeiler-Fraktur) – können Kau- und Okklusionsstörungen auftreten, die ggf. die Mitbeurteilung durch einen Kieferorthopäden erforderlich werden lassen.
Bei Frakturen vom Typ Le Fort I/II ist ein eventuell ein Mund-Kiefer-Gesichts- chirurgisches Zusatzgutachten einzuholen, wenn eine Okklusionsstörung, Pseudoprogenie und frontal-offener Biss besteht. Bei Frakturen vom Typ Le Fort III mit Einschluss der Orbita und bestehenden Doppelbildern und Enophthalmus ist ein augenärztliches Zusatzgutachten erforderlich.

Vordere Schädelbasis

Bei Absprengungen des gesamten Mittelgesichts ist mit Beteiligung der Schädelbasis zu rechnen. Bei Einriss der Lamina cribrosa kann eine Liquorrhoe resultieren. Die Liquordiagnostik mit Hilfe des Glukosenachweises hat sich in der Vergangenheit als zu wenig sensitiv erwiesen. Der Beta-II-Transferrin-Test und der wesentlich genauere Beta-Trace-Test sind heutzutage als Standard in der Diagnostik möglicherweise vorhandenen Liquorlecks zu betrachten (Bachmann et al. 2000). Provokationsmaßnahmen wie Pressen oder Bücken sowie Kopfhängelage können hier einen entscheidenden Beitrag liefern, eine latent vorhandene Liquorfistel darzustellen.
Wegen der nicht seltenen Zerreißung der Riechfasern bei Frakturen der vorderen Schädelbasis im Bereich der Lamina cribrosa mit nachfolgendem Riechverlust ist stets eine Geruchsprüfung nach Abschwellung der Nasenschleimhäute vorzunehmen (Schriever et al. 2014; Stuck et al. 2014).

Nasennebenhöhlen

Nach Frakturen im Bereich der Nasennebenhöhlen können durch Narbenbildung eine Behinderung des Schleimtransports und Belüftungsstörungen der nachgelagerten Nasennebenhöhlenzellen entstehen. Auskunft gibt hierüber ein CT des Mittelgesichts. Spätkomplikationen wie Muco- oder Pyozelen sind operativ zugänglich. Insgesamt ist nach ausgedehnten Frakturen durch endonasale Maßnahmen eine einwandfreie Verbindung der Nasennebenhöhlen untereinander herzustellen (FESS: functional endonasal sinus surgery). Bei nicht ausreichender Behandlung ist der Übergang in eine chronische Rhinosinusitis möglich.

Mund, Rachen, Schlund, Speiseröhre

Penetrationsverletzungen

Penetration im anatomischen Bereich der Mundhöhle, bzw. Pfählungsverletzungen sind spektakulär, aber heilen in der Regel gut ohne Folgeschäden ab. Zahnverletzungen sind durch die MKG zu beurteilen. Die (iatrogene) Verletzung der Speiseröhre hingegen kann eine Mediastinitis mit schweren Folgen verursachen.

Verätzungen und Verbrennungen

Verätzungen und Verbrennungen betreffen überwiegend die Schleimhäute der Mundhöhle und bei Ingestion auch die des oberen Schluckweges. Im Bereich der Speiseröhre können nach derartigen Verletzungen kurz- und langstreckige Strikturen auftreten. Bei Arbeitsunfällen können mechanische, chemische und physikalische Einwirkungen mit unterschiedlichen Verletzungsmechanismus die zu begutachtenden Folgen verursachen.

Begutachtung

Bei der Begutachtung stehen funktionelle Einschränkungen im Bereich der Lautformung sowie Einschränkungen in der Schluck- und Atmungsfunktion im Vordergrund. Ggf. sind Okklusions- und Kaustörungen zu berücksichtigen.

Kehlkopf und Trachea

Kehlkopf

Der Kehlkopf kann durch äußere Gewalteinwirkung (stumpfes oder scharfes Trauma), aber auch durch ein intralaryngeales Trauma (Intubation, Einatmen von heißen Gasen oder Rauch, Aspiration von ätzenden Substanzen, Fremdkörper) geschädigt werden. Bei Langzeitschäden sind Stimm- und Atemfunktion zu beurteilen.
Bei Halsatmern (Tracheostoma-Träger, Laryngektomierte) sind zusätzliche Ausfälle – Riechfunktion, Ausfall der Bauchpresse – zu berücksichtigen.

Stimmstörungen

Nach der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) sollte für die Begutachtung die Parametrierung fünf Ausprägungsgrade einer Dysphonie mit den entsprechenden Anhaltswerten berücksichtigt werden (Nawka et al. 2014); Siehe Kap. „Erkrankungen“. Die Untersuchung erfolgt durch einen in der Stimm- und Sprachuntersuchung Versierten.

Kehlkopfverengungen

Glottische und transglottische Kehlkopfverengungen werden meist nach schweren Schleimhautschäden (Langzeitintubation, Erhängen, Trümmerbruch des Kehlkopfes, Tracheotomie via falsa) gesehen und sind wegen der starken Neigung zur Restenosierung schwer zu behandeln und haben eine schlechte Prognose.

Luftröhrenverengungen

Stenosen der Trachea und der Hauptbronchien entwickeln sich überwiegend im Verlauf nicht-maligner Verletzungen, wie z. B. Luftröhrenverletzungen (Strangulation, Unfälle, Tracheotomie etc.) oder nach Langzeitbeatmung, aber auch im Rahmen einer Kanülen-Versorgung bei Tracheostoma. Verengungen im Bereich der Atemwege wie Larynx-, extra- oder intrathorakale Trachealstenose sind funktionell sowohl untereinander als auch gegen Erkrankungen mit generalisierter Atemwegsobstruktion (Asthma bronchiale, chronische Bronchitis, Lungenemphysem) abzugrenzen.

Begutachtung

Die Begutachtung der Dysphonie (Stimmstörung) kann in der Regel nicht ohne logopädische oder phoniatrische Untersuchung und ggf. Begutachtung durchgeführt werden, da hierzu spezielle Untersuchungstechniken gehören, die nicht in das Routine Repertoire des Hals-Nasen-Ohren-Arztes gehören. Zusätzliche Dysphagie und Respirationsprobleme sind gesondert zu bewerten.

Hals, Gesicht, Haut, Speicheldrüsen

Weichteilverletzungen

Bei den Verletzungen durch Unfälle handelt sich zumeist um Weichteilverletzungen (stumpfe Verletzungen, Quetschungen, klaffende Wunden), die mit oder ohne geschlossene Frakturen einhergehen können. Wegen der guten Durchblutungssituation heilen diese in der Regel per primem und hinterlassen wenig Folgeschäden.

Hautverletzungen

Nach Stürzen oder Explosionen ist mit Einsprenkelungen (Rußpartikel, Schmutztätowierungen) und Fremdkörperimplantation -zu rechnen. Glas, Plastik und Holzsplitter sowie abgespante Metallteile können langfristige Beschwerden verursachen, wenn sie nicht entdeckt und entfernt werden. Metallische Fremdkörper sind im Allgemeinen sehr gut lokalisierbar. Knochendichte Fremdkörper werden besser sichtbar in tomographischen Aufnahmen als auf Übersichtsaufnahmen. Bei starken Überlagerungen durch Wirbelsäule, Felsenbein oder ähnlich dichten Knochen kann es zu einem schwierig zu führendem Nachweis kommen. Sehr tief an ungünstiger Lokation sitzende Fremdkörper (auch Projektile) ohne Beschwerden müssen nicht um jeden Preis entfernt werden.

Verletzungen der Speicheldrüsen

Speicheldrüsenverletzungen im Rahmen von scharfen oder stumpfen Gesichtsschädelverletzungen sind selten. Zumeist ist die Ohrspeicheldrüse betroffen, da sie an exponierter Stelle im lateralen Gesichtsbereich liegt. Zumeist handelt es sich um Schnitt- oder Stichverletzungen. Aber auch Risswunden durch Ablederungen können vorkommen. Bei offenen Verletzungen sind neben Drüsenparenchym und Gangsystem häufig auch Äste des N. facialis betroffen. Eine primäre Versorgung durch Wunddebridement und Primärverschluss kann das Auftreten einer Speichelfistel oder einer Speichelzyste nicht verhindern durch die Speichel nach außen tritt. Bei großflächigen Speicheldrüsenverletzungen mit Öffnung des Drüsenparenchyms ist die laterale bzw. totale Parotidektomie indiziert.

Verletzungen des N. facialis in seinem peripheren Verlauf

Bei primärer peripherer Schädigung des N. facialis ist eine sofortige Rekonstruktion anzustreben. Da es in einem traumatisch zerstörten Speicheldrüsengewebe häufig schwierig ist, die Nervenenden aufzufinden, muss auch in diesen Fällen eine komplette Entfernung der Speicheldrüse angestrebt werden. Zu empfehlen ist hier eine retrograde Operationstechnik zum sicheren Darstellen der Fazialisäste. Bei reiner Durchtrennung der Nervenäste gelingt zumeist eine Reanastomosierung End-zu-End, da auch durch die Entfernung der Ohrspeicheldrüse eine Volumenreduktion und damit eine bessere Annäherung der Stümpfe möglich wird. Bei größeren Gewebezerreissungen ist eine End-zu-End-Anastomosierung häufig nicht mehr möglich. Dann ist ein Interponat aus dem N. auricularis magnus zu gewinnen. Es empfiehlt sich daher, bei jeder Parotisoperation diesen Nerven zu Beginn darzustellen und zu präservieren.

Begutachtung

Bei Bewertung von funktionellen Störungen steht der Gesichtsnerv im Vordergrund. Die Entfernung der Ohrspeicheldrüse hat keine nennenswerten funktionellen Ausfälle zur Folge.
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