Die Bestimmung von HDL bezieht sich grundsätzlich auf die Bestimmung des HDL-Cholesterins. Dazu stehen Fällungsmethoden sowie direkte Methoden zur Verfügung. Die Bestimmung mittels Lipoproteinelektrophorese ist obsolet. Bei den Fällungsmethoden werden die ApoB-haltigen
Lipoproteine aus der Probe ausgefällt, sodass nur noch HDL zurückbleibt. Als
Fällungsreagenzien werden
Phosphorwolframsäure/MgCl
2, Heparin/MnCl
2,
Dextransulfat/MgCl
2 oder Polyethylenglykol 6000 eingesetzt. Das
Cholesterin der in Lösung bleibenden HDL-Fraktion wird dann enzymatisch bestimmt. Die Bestimmung des HDL-Cholesterins mit einer modifizierten Abell-Kendall-Methode nach vorheriger Abtrennung der VLDL-Fraktion mittels Ultrazentrifugation und Fällung der IDL/LDL-Fraktion mit Heparin/MnCl
2 ist zwar formal keine Referenzmethode, gilt aber als zuverlässigstes Protokoll für eine korrekte Bestimmung und wird von den Centers of Disease Control (CDC) dafür empfohlen. Die wegen ihrer Automatisierbarkeit in der Diagnostik inzwischen überwiegend verwendeten direkten Methoden beruhen entweder auf der Verwendung Polyethylenglykol-modifizierter
Cholesterinesterase und
Cholesterinoxidase, denen nach Vorbehandlung der Probe mit alpha-Cyclodextrin nur noch das Cholesterin der HDL-Fraktion zugänglich ist, oder auf Vorinkubation der Probe mit einem Polyanion-Polymer/Detergenzgemisch. Auch hier setzen die Cholesterinesterase und -oxidase nur noch das HDL-Cholesterin um. Protokolle, die auf einer Magnetseparation mittels spezifischer
Antikörper beruhen, haben sich nicht im Alltag durchgesetzt. Die genannten direkten Methoden erfüllen bei korrekter Handhabung die geforderten Kriterien einer
Unrichtigkeit <5 % gegenüber der o. g. CDC-Methode und einer
Unpräzision <4 %.