Erschienen in:
01.09.2015 | Leitthema
Endoprothetik am Ellenbogengelenk
Wann primär – wann sekundär?
verfasst von:
Oliver Deml, C.C. Fritsche, R. Großstück, G.O. Hofmann
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Ausgabe 3/2015
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Zusammenfassung
Posttraumatische Folgezustände und hochgradige Gelenkfrakturen können am Ellenbogengelenk zu einem Funktionsverlust führen. Prinzipiell sollte bei frischen Frakturen immer eine „open reduction internal fixation“ (ORIF) erfolgen. Trotz speziell entwickelter winkelstabiler Implantate ist eine Osteosynthese in einigen Fällen bereits initial nicht Erfolg versprechend. Die Ellenbogengelenkarthroplastik stellt hier eine Möglichkeit zur schnellen Wiederherstellung der Funktion dar. Auch fehlgeschlagene Osteosynthesen mit Ausbildung von Pseudarthrosen oder Arthrosen können Indikationen zur Implantation einer Endoprothese darstellen. Zur stabilen Versorgung muss in der Regel auf (teil)gekoppelte Prothesen zurückgegriffen werden. Eine uneingeschränkte Empfehlung zur Arthroplastik kann bei implantatspezifischen Komplikationen und Einschränkungen jedoch nicht gegeben werden. Mögliche Lockerungen, Polyethylenverschleiß und v. a. eine herstellerseitig limitierte Belastbarkeit von 2,5 kg schränken den Anwendungsbereich ein. Das Erheben einzelner wesentlicher Kriterien und deren Abwägung zur Indikationsstellung stellen im Rahmen der Individualentscheidung die Herausforderung an den Mediziner dar. Dieser Artikel versucht, eine Entscheidungshilfe unter Beachtung einzelner Einflussfaktoren zu geben. Drei aufbereitete Fälle sollen das Vorgehen der Autoren illustrieren.