Erschienen in:
31.10.2019 | Fokus
Entwicklung der Krebsfrüherkennung in Deutschland
verfasst von:
Prof. em. Dr. med. Hans-Werner Hense
Erschienen in:
Forum
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Ausgabe 6/2019
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Zusammenfassung
Krebserkrankungen gehören auch in Deutschland zu den wichtigsten chronischen Erkrankungen, aber nicht alle sind für eine Krebsfrüherkennung (KFE) geeignet. Im Jahr 1971 wurde die KFE in der Bundesrepublik Deutschland erstmals in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen. Die Umsetzung der Screenings war jedoch zunächst wenig systematisch. Parallel wurde in der Deutschen Demokratischen Republik eine Diskussion über die Perspektiven der KFE geführt, aber auch hier war erst gegen Ende der 1980er-Jahre ein strukturiertes Screeningprogramm in Vorbereitung.
Im Jahr 2008 wurde der Nationale Krebsplan (NKP) ins Leben gerufen, dessen Handlungsfeld 1 den Titel „Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung“ trug. Im April 2013 trat dann das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (KFRG) in Kraft, in dem maßgebliche Empfehlungen des NKP aufgegriffen wurden. Nun werden auch in Deutschland die einschlägigen Empfehlungen der Europäischen Union (EU) zum Screening von Krebs in Brust, Cervix und Colon-Rektum aktiv umgesetzt.
Bei der Haltung zur KFE wurde in der Öffentlichkeit aus einhelliger Zustimmung in den letzten Jahren eher kritische Distanz. Während ineffektive und ineffiziente Vorgehensweisen durch qualitätsgesicherte Verfahren flächendeckend ersetzt werden, wird die Diskussion über die grundlegende Sinnhaftigkeit der KFE so kontrovers geführt wie nie zuvor.