Erschienen in:
25.06.2020 | Praxis konkret
G-BA gestattet Ausdehnung der Untersuchungszeiträume U6-U9
verfasst von:
Anno Fricke, Sybille Cornell, Hauke Gerlof
Erschienen in:
Pädiatrie
|
Ausgabe 3/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Angesichts der COVID-19-Pandemie hat der der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 14. Mai 2020 neue Regelungen für die Untersuchungszeiträume der Vorsorgeuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 beschlossen. Demnach können diese bis zum Ablauf von drei Monaten nach ihrer Beendigung auch bei einer Überschreitung der für sie jeweils festgelegten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten in Anspruch genommen werden. Die Änderung tritt rückwirkend zum 25. März 2020 in Kraft. Eine derartige Regelung wurde Ende März bereits zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband getroffen. Die nachgelagerte Beschlussfassung des G-BA und das rückwirkende Inkrafttreten zum 25. März 2020 sorgen nun für die erforderliche Rechtssicherheit. red …