Zusammenfassung
Die geriatrische Versorgung in Deutschland hat sich in den letzten 20 Jahren sprunghaft entwickelt und stellt heute eine nahezu flächendeckende Versorgung für geriatrische Patienten zur Verfügung (Bundesverband Geriartrie 2010). Die stationäre Geriatrie wird in den meisten Bundesländern – Krankenhausplanung ist Landesplanung – vollständig oder überwiegend als Akutabteilung nach § 109 SGB V organisiert. Zu den „rein akutgeriatrischen Ländern“ gehören u. a. Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und mit je einer Ausnahme Berlin und Hessen. Ein Vorteil dieser Planung ist die unmittelbare Verlegungsmöglichkeit ohne Antragsverfahren aus anderen klinischen Abteilungen sowie die Direkteinweisung durch niedergelassene Ärzte ebenfalls ohne Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Einige Bundesländer (Niedersachsen, NRW, Bayern) bieten sowohl die akutgeriatrische Abteilung als auch zumeist dort nachgeschaltete geriatrische Rehabilitationsbetten an. Nur noch in wenigen Bundesländern (Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg) überwiegt die geriatrische Rehabilitation.