17.12.2020 | GOÄ | Aus der Praxis-Zimmermann
Leichenschau in UV-GOÄ angepasst
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 21-22/2020
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Stirbt ein Patienten an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankrankheit, wird die Leichenschau zulasten der zuständigen Unfallversicherung abgerechnet. Zum 1. Oktober 2020 wurde nun die UV-GOÄ diesbezüglich geändert und an die seit 1. Januar 2020 gültige neue GOÄ-Regelung angepasst. Die bisherige Nr. 100 UV-GOÄ für die Untersuchung eines Toten hat dabei eine neue Leistungslegende erhalten. Die übrigen Leichenschauleistungen sind identisch mit denen in der GOÄ. Lediglich bei den Unzeit-Zuschlägen weichen die Regelungen ab (Tab. 1). Dabei können die Nrn. 103 und 104 UV-GOÄ ggf. mit der Nr. 105 UV-GOÄ kombiniert werden.
UV-GOÄ
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Legende
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Euro
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103
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Zuschlag für in der Zeit von 20-22 Uhr oder 6-8 Uhr erbrachte Leistungen
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15,15
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104
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Zuschlag für in der Zeit von 22-6 Uhr erbrachte Leistungen
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26,23
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105
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Zuschlag für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen
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19,82
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