In diesem Beitrag wird über den Fall einer schwangeren Patientin mit atrioventrikulärem (AV) Block III° im ersten Trimenon berichtet, die sich wegen zunehmender Herzinsuffizienz-Symptomatik beim East African Heart Rhythm Project in Nairobi vorstellte. Hinweise für eine akute Ursache (Myokarditis, Kardiomyopathie, immunologische oder neuromuskuläre Erkrankung etc.) ergaben sich bei der nichtinvasiven Untersuchung nicht. Ein EKG war nie zuvor geschrieben worden, sodass es sich wahrscheinlich um einen kongenitalen AV-Block III° handelte. Es wurde eine Zweikammer-Schrittmacher-Implantation mit konventioneller Fluoroskopie durchgeführt. Unter strahlenreduzierenden Maßnahmen bei Implantation konnte die Durchleuchtung auf 30 s und die Strahlendosis auf < 100 µGym2 limitiert werden. Die Implantation verlief problemlos, die Dyspnoe verbesserte sich augenblicklich, und die weitere Schwangerschaft und Geburt verliefen komplikationslos. Bradykardien, die eine Schrittmacherimplantation erforderlich machen, sind in der Schwangerschaft selten und bestehen meist in einem symptomatischen AV-Block III°. Ursächlich können neben unerkannten bzw. unbehandelten vorbestehenden AV-Blockierungen medikamentöse Therapien fetaler Tachykardien, Myokarditiden (inkl. Borreliose, Chagas), inflammatorisch-infiltrative Erkrankungen (z. B. Sarkoidose), Kardiomyopathien und neuromuskuläre Erkrankungen sein. Therapeutisch sollte bei Fehlen behandelbarer Ursachen eine Schrittmacherimplantation erfolgen, wenn ein maternales oder fetales Risiko besteht. Mittels transösophagealer bzw. intrakardialer Echokardiographie kann die Applikation von Röntgenstrahlung vermieden oder mittels einfacher Maßnahmen soweit minimiert werden, dass kein Risiko für den Fetus besteht.