Erschienen in:
25.04.2019 | Diarrhoe | Schwerpunkt
Mit Herzschrittmacher oder Defibrillator auf Reisen
verfasst von:
Dr. med. Oliver Przibille, Felix Kristian Weise, Prof. Dr. med. Bernd Nowak
Erschienen in:
Herzschrittmachertherapie + Elektrophysiologie
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Ausgabe 2/2019
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Zusammenfassung
Für Patienten mit implantierten Herzschrittmachern und Defibrillatoren, die auf Reisen gehen wollen, gibt es keine gesonderten Empfehlungen. In der Literatur finden sich kaum Arbeiten, die sich mit dem Thema beschäftigen. In diesem Beitrag sollen unterschiedlichste Aspekte zusammengestellt werden, von denen Reisende mit elektrischen Implantaten betroffen sein können. Träger von Herzschrittmachern oder implantierbaren Defibrillatoren können nahezu uneingeschränkt reisen. Lediglich Tauchurlaube sind aufgrund des Implantats meist nicht möglich. Andere Reiseaktivitäten sind allenfalls durch die kardiale Grunderkrankung limitiert. Sinnvollerweise wird eine Urlaubsreise erst nach Einheilung des Aggregats angetreten. Zuvor bestehen Einschränkungen in der Beweglichkeit des Arms auf der Implantationsseite und ein erhöhtes Risiko für Probleme mit der Wundheilung bzw. Elektrodeneinheilung. Sofern nicht vermeidbar, kann ein Flug bei unkompliziertem Verlauf und sicher auszuschließendem Pneumothorax frühestens 2 Tage nach Implantation angetreten werden. Sicherheitskontrollen können gefahrlos passiert werden. Lediglich das wiederholte Hin- und Herbewegen eines Handmetalldetektors über dem Implantat sollte jedoch vermieden werden. Bei Reisen mit Zeitverschiebung kann es sinnvoll sein, eine zuvor programmierte Nachtabsenkung (Medtronic, Biotronik) zu deaktivieren. Patienten mit erhöhtem Risiko für eine ventrikuläre Arrhythmie (ICD-Träger) müssen unbedingt prophylaktische Maßnahmen zur Vermeidung einer Reisediarrhoe einhalten. Sollten sie dennoch erkranken, ist eine rasche Elektrolytsubstitution erforderlich.