Erschienen in:
03.09.2015 | politik
EU-Verfahren gegen Bundesrepublik
Honorarordnungen von Freiberuflern stehen im Fokus
verfasst von:
red, sas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 9/2015
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Zusammenfassung
Die Europäische Kommission hat ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Diese Länder ließen „unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse bei freiberuflichen Dienstleistungen zu“, so der Vorwurf. Dies liefe der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zuwider. Konkret richtet sich die Kritik in Deutschland an die verbindliche Entlohnungsuntergrenzen bei Architekten, Ingenieuren und Steuerberatern, wie sie in der Honorarordnung (HOAI) festgelegt sind. Zahnärzte sind von dem Verfahren (noch) nicht betroffen.