Erschienen in:
10.12.2013 | Panorama
Hypothetische Einwilligung zählt
Patientenaufklärung
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
HNO Nachrichten
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Ausgabe 6/2013
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Auszug
_ Wenn ein Patient in einer Behandlung seinen „letzten Rettungsanker“ sieht, ist davon auszugehen, dass er auch dann einwilligt, wenn der Erfolg nicht sicher ist. Auch bei einer unzureichenden Aufklärung über die Erfolgsaussichten kann daher eine „fiktive Einwilligung“ anzunehmen sein, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe [Az.: 1 StR 320/12]. Der BGH bestätigte damit den Freispruch für zwei Ärzte im Allgäu. Der Patient war nach langjährigem Alkoholmissbrauch an Leberzirrhose erkrankt und hatte bereits mehrere lebensbedrohliche Krankheitsschübe mit komatösen Phasen durchlitten. Die Transplantation einer Spenderleber lehnte er aber ab. Bei seinen Recherchen nach einer Alternative stieß er auf die autologe Hepatozytentransplantation (Leberzelltransplantation). Bei diesem Verfahren werden Leberzellen des Patienten kultiviert und dann in das Dünndarmmesenterium implantiert; dort sollen sie die Leberfunktion unterstützen. Die Leberzelltransplantation wolle er „trotz der geringen Erfahrungswerte“ versuchen. Mit umfangreichem Material informierten die Ärzte über Diagnose und Risiken der Behandlung, kaum aber über ihren medizinischen Nutzen. …