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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 12/2017

01.12.2017 | Berufspolitik

Kassen dürfen Fotos nicht dauerhaft speichern

verfasst von: Andrea Schannath

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 12/2017

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Auszug

BERLIN — Das Sozialgericht (SG) Berlin hat entschieden, dass Krankenkassen die für die elektronische Gesundheitskarte erhaltenen Fotos ihrer Versicherten nicht dauerhaft speichern dürfen. Eine Speicherung auf Vorrat würde dem Gebot der Datenvermeidung und -sparsamkeit widersprechen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Das Urteil ist rechtskräftig. …
Literatur
Zurück zum Zitat SG Berlin, 27.6.2017, Az. S 208 KR 2111/16 SG Berlin, 27.6.2017, Az. S 208 KR 2111/16
Metadaten
Titel
Kassen dürfen Fotos nicht dauerhaft speichern
verfasst von
Andrea Schannath
Publikationsdatum
01.12.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 12/2017
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-017-1698-9

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