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Erschienen in: Uro-News 12/2014

09.12.2014 | Panorama

Versorgungsgesetz

KBV warnt vor massivem Praxisabbau

verfasst von: Helmut Laschet

Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 12/2014

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Auszug

_ Überwiegend mit Skepsis sind wichtige Inhalte des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bewertet worden. Stein des Anstoßes sind vor allem striktere Regelungen zum Aufkauf von Praxissitzen in überversorgten Gebieten. „Damit wird die Niederlassung für Haus- und Fachärzte noch unsicherer“, kritisiert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Was noch schlimmer ist: Für den medizinischen Nachwuchs wird kein Anreiz geschaffen, in die eigene Praxis zu gehen. Im Gegenteil: Es werden zusätzliche Hürden errichtet.“ Als Folge sei mit dem Wegfall von 25.000 Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten zu rechnen. Es sei widersprüchlich, zu lange Wartezeiten zu beklagen, auf der anderen Seite aber ein Praxisabbau-Programm zu betreiben. Hintergrund der Kritik ist eine Änderung von Paragraf 103 SBG V. Bereits bisher hatte der Zulassungsausschuss die Möglichkeit, in einem überversorgten Gebiet zu entscheiden, Nachbesetzungsanträge frei werdender Praxissitze abzulehnen. Von dieser Option hätten die Zulassungsausschüsse bislang kaum Gebrauch gemacht, heißt es in der Begründung dafür, dass aus der Kann- nun eine Soll-Bestimmung gemacht wird. Eine Übernahme durch Familienangehörige und Lebenspartner bleibt weiterhin möglich. Ansonsten müssen Vertragsärzte eine Praxisübergabe längerfristig und sorgfältig planen. Möglich soll dies beispielsweise durch eine mindestens dreijährige Anstellung eines Job-Sharing-Partners sein, der dann die Praxis übernehmen könnte. Positiv beurteilt die KBV hingegen teilweise Entschärfungen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei veranlassten Leistungen. „Dieser Schritt ist richtig. Die Sorge vor Regressen stellt für Medizinstudenten eine große Hürde auf dem Weg zu einer möglichen Niederlassung dar“, so KBV-Vize Regina Feldmann. Einen weiteren Lichtblick sieht die KBV in der Beteiligung der KVen an Integrationsverträgen nach Paragraf 140 a SGB V. Auch der einzurichtende Innovationsfonds wird begrüßt. „Damit besteht die Chance, mögliche Verbesserungen in der ambulanten Versorgung zu erproben und diese schnell den Versicherten zur Verfügung zu stellen“, so Gassen und Feldmann. …
Metadaten
Titel
Versorgungsgesetz
KBV warnt vor massivem Praxisabbau
verfasst von
Helmut Laschet
Publikationsdatum
09.12.2014
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 12/2014
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-014-0826-z

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