Im Jahr 2014 kam es zur Anpassung des bisher geltenden Terminus durch die International Society for the Study of Women’s Sexual Health (ISSWSH) sowie der Gremien der North American Menopause Society (NAMS). Sie prägten den Begriff des urogenitalen Syndroms der Menopause (engl. „genitourinary syndrome of menopause“ [GSM]), vormals bekannt als vulvovaginale Atrophie (VVA; Abb. 1), urogenitale Atrophie oder atrophische Vaginitis. Der Terminus GSM sei sozial weniger stigmatisierend und solle Patientinnen den offenen Umgang mit der Erkrankung ermöglichen [1]. Im Jahr 2030 werden >17 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. Aufgrund der höheren Lebenserwartung von Frauen sind die Konsequenzen postmenopausaler Beschwerden von großem gesellschaftlichem Interesse [2].
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Die Hybrid-DRG-Verordnung soll dazu führen, dass mehr chirurgische Eingriffe ambulant durchgeführt werden, wie es in anderen Ländern schon länger üblich ist. Die gleiche Vergütung im ambulanten und stationären Sektor hatten Niedergelassene schon lange gefordert. Aber die Umsetzung bereitet ihnen doch Kopfzerbrechen.
Patienten, die von Ärztinnen behandelt werden, dürfen offenbar auf bessere Therapieergebnisse hoffen als Patienten von Ärzten. Besonders gilt das offenbar für weibliche Kranke, wie eine Studie zeigt.
Frauen mit Belastungsinkontinenz oder Organprolaps sind nach einer Netz-Operation keineswegs beschwerdefrei. Vielmehr scheint die Krankheitslast weiterhin hoch zu sein, sogar höher als von harninkontinenten Frauen, die sich nicht haben operieren lassen.
Die Autorinnen und Autoren einer aktuellen Studie aus Griechenland sind sich einig, dass Bewegungstherapie, einschließlich Übungen zur Stärkung der Bauchmuskulatur und zur Stabilisierung des Rumpfes, eine Diastase recti abdominis postpartum wirksam reduzieren kann. Doch vieles ist noch nicht eindeutig belegt.
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