Die Leichenschau ist der letzte Dienst des Arztes am Patienten, mit der über medizinische Feststellungen hinaus (Feststellung des Todes und der Todesursache) der Rechtssicherheit und dem öffentlichen Interesse dienende Aufgaben wie die Klassifizierung der Todesart (Rechtsmediziner sprechen auch von "Qualifikation" der Todesart), Meldepflichten und "seuchenhygienische Aspekte" verbunden sind. Der Hausarzt befindet sich bei der Durchführung der Leichenschau unter Umständen in einer besonderen Konfliktsituation, da er die Leichenschau nicht im ärztlich dominierten Krankenhaus, sondern in der Privatsphäre des Patienten durchführen muss. Interessenkollisionen können sich auch dadurch ergeben, dass der Hausarzt zugleich behandelnder Arzt der Angehörigen ist. Vor dem Hintergrund der ländertypischen Gesetzesvielfalt werden die unverzichtbaren Gesichtspunkte einer verantwortungsvollen ärztlichen Leichenschau im Interesse des Patienten, seiner Angehörigen sowie übergeordneter Belange in zwei Teilen dargestellt (Teil 2 erscheint in der Ausgabe 03/2020 der Zeitschrift CME).
×
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten