Erschienen in:
30.10.2013 | AUS DER PRAXIS
Leistungen ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 18/2013
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Auszug
_ Die Legende der Nr. 2 GOÄ lautet: „Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen — auch mittels Fernsprecher — durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck/Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes.“ Die gängigen Kommentare zur GOÄ sehen in der Legende die Inanspruchnahme der Arztpraxis. Das heißt: Wenn der Arzt die Arzthelferin mit der telefonischen Übermittlung von Anweisungen an den Patienten beauftragt, ist er selbst schon tätig geworden. Die GOÄ-Nr. 2 erfordert also keinen direkten Arzt-Patienten-Kontakt. …