Erschienen in:
23.11.2016 | Berufspolitisches Forum
Ärztliche Tätigkeit durch nichtärztliches Personal
Der Weg ins Tollhaus oder kalkuliertes Risiko?
verfasst von:
Prof. Dr. L. Engelmann
Erschienen in:
Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin
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Ausgabe 1/2017
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Auszug
Intensivmedizin ist ohne Übernahme ärztlicher Tätigkeit durch nichtärztliches Personal nicht durchführbar. Das klassische Beispiel ist die „Spritzenerlaubnis“ für die Pflegekraft, die im Berufsbild zwar nicht vorgesehen ist, aber konsentiert vom stationsverantwortlichen Arzt nach Prüfung erteilt werden kann und erteilt wird, um den Stationsablauf sicherzustellen. Die juristische Verantwortung bleibt beim Arzt, sofern sich die Handlungen des Spritzenerlaubniserwerbers im Rahmen von Unterweisung und Prüfung bewegen. Die Auslegung des noch gültigen Krankenpflegegesetzes [
1] erlaubt ein derartiges Vorgehen. …