Erschienen in:
01.07.2003 | Aktuelles
Soziotherapie gemäß § 37a SGB V
Psychiatrische Indikation, Leistungsbeschreibung und sozialrechtlicher Hintergrund
verfasst von:
Dr. R.-M. Frieboes
Erschienen in:
Der Nervenarzt
|
Ausgabe 7/2003
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Zusammenfassung
Der Begriff "Soziotherapie" wird seit vielen Jahren in der Psychiatrie uneinheitlich verwendet. Häufig ist das Verständnis von einem sozialwissenschaftlichen Ansatz der Behandlung eines psychisch erkrankten Individuums in seiner Umwelt geprägt. Die Einführung einer Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Namen "ambulante Soziotherapie" (§ 37a SGB V) macht die Interpretation des Gesetzestextes notwendig, um die Voraussetzungen für eine ärztliche Verordnung sowie Ziele und Inhalte der Therapie zu verstehen. Der Begriff wird medizinisch definiert und umfasst Anleitung und Motivation zur Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann, sowie deren Koordinierung bei Patienten, die nicht in der Lage sind, diese Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen. Dadurch wird die Indikationsstellung auf eine bestimmte Patientenpopulation eingegrenzt ("Drehtürpsychiatriepatienten"). Eine eigentliche Therapie des Patienten in seiner Umwelt, etwa im Sinne einer komplexen Behandlungsstrategie aus Ergo-, Arbeits-, Milieu-, Psycho- und Sozialtherapie als Leistungsinhalt kann aus dem Gesetzestext nicht abgeleitet werden.