Erschienen in:
01.12.2009 | Übersichten
Fahreignung und Fahrsicherheit bei Epilepsie
Grundlagen, neue Leitlinien und Kommentar
verfasst von:
Prof. Dr. J. Bauer, M. Neumann
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 12/2009
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Zusammenfassung
Die neue Fassung der „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ sieht für die Fahreignung von Menschen mit einer Epilepsie oder epileptischen Anfällen einige Änderungen vor. Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 (z. B. PKW) dürfen nun generell nach 12-monatiger Anfallsfreiheit wieder geführt werden. Für Fahrzeuge der Gruppe 2 (z. B. LKW) muss weiterhin eine Anfallsfreiheit von 5 Jahren ohne antiepileptische Medikation bestehen. Die Annahme eines situativ provozierten Anfalls muss speziell begründet werden (Fahrpause dann 3 Monate für Gruppe 1, 6 Monate für Gruppe 2). Der alleinige Bezug auf den Begriff „Gelegenheitsanfall“ ist nicht mehr ausreichend, dieser wurde daher gestrichen. Auf den Zusammenhang zwischen der Provokation durch Schlafmangel und der Disposition zu einer idiopathischen Epilepsie wird explizit hingewiesen und die notwendige elektroenzephalographische Diagnostik anempfohlen. Alkoholkonsum kann dabei als Kofaktor wirken, ist aber selten der alleinige den Anfall auslösende Mechanismus. Für die Beurteilung der Fahreignung bei Epilepsien/epileptischen Anfällen wird ein fachneurologisches Wissensniveau gefordert. Ärztliche Kontrolluntersuchungen sind in jährlichen Abständen notwendig.