Erschienen in:
01.07.2013 | Aktuelles aus Diagnostik und Therapie
Nebenwirkungs- und Risikoprofil von Lithium
Kritische Bewertung einer systematischen Übersicht und Metaanalyse
verfasst von:
PD Dr. T. Bschor, M. Bauer
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2013
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Zusammenfassung
Lithium ist die einzige Substanz, die in der aktuellen S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen den höchsten Empfehlungsgrad zur Phasenprophylaxe bipolarer Störungen erhält und die in Studien ohne sog. „enriched design“ die Wirksamkeit zur Prävention sowohl manischer als auch depressiver Episoden zeigen konnte. Es ist daher begrüßenswert, dass in The Lancet nun mit einer systematischen Übersichtsarbeit und Metaanalyse die bislang umfangreichste Auswertung der Erkenntnisse zu unerwünschten Wirkungen und Risiken einer Lithiumbehandlung publiziert wurde.
Es zeigten sich eher geringe Einschränkungen der glomerulären Filtrationsrate und der maximalen Urinkonzentrationsfähigkeit sowie eine erhöhte Rate an terminaler Niereninsuffizienz bei mit Lithium behandelten Patienten im Vergleich zu Kontrollen. Letzteres allerdings auf sehr niedrigem Niveau. Die bekannten thyreostatischen Lithiumeffekte wurden bestätigt. Relativ häufig kommt es zum Ansteigen des Kalziumspiegels, weshalb auch dieser regelmäßig während einer Lithiumtherapie kontrolliert werden sollte. Eine relevante Gewichtszunahme tritt signifikant häufiger auf als unter Placebo, aber seltener als unter Olanzapin. Kein statistisch signifikant häufigeres Auftreten unter Lithium konnte für Haarausfall, Hautveränderungen und kongenitale Fehlbildungen gefunden werden.
Unter Beachtung der etablierten Anwendungsempfehlungen stellt eine Lithiumbehandlung eine sichere Therapie dar. Es gibt Hinweise darauf, dass die gefürchtete terminale Niereninsuffizienz vor allem bei mangelhaft kontrollierter oder mit zu hohen Serumspiegeln durchgeführter Behandlung auftritt. Eine (latente) Hypothyreose ist kein Grund zum Absetzen von Lithium, sondern eine Indikation für eine L-Thyroxin-Behandlung. Im Falle einer Schwangerschaft unter Lithium sollten Risiken der Fortführung von Lithium mit denen des Absetzens gemeinsam mit der Schwangeren abgewogen werden.