23.11.2018 | Medizinrecht
Juristische Problemfelder in Gynäkologie und Geburtshilfe
Ein nicht ganz objektiver Rückblick nach 37‑jähriger Anwaltstätigkeit
Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 1/2019
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Kuhns schrieb 1958 in seinem Handbuch Das gesamte Recht der Heilberufe zur Aufklärungspflicht:…Die Frage, ob und inwieweit der Arzt den Patienten über die Schwere seines Leidens aufzuklären habe, kann nur nach Lage des Einzelfalles beantwortet werden. Es ist eine Erfahrungstatsache, dass viele Patienten durch eine unzeitgemäße und in der Form ungeschickte Aufklärung und den Hinweis auf alle möglichen Komplikationen, die sich ergeben könnten, nur in ihrem Heilungswillen beeinträchtigt werden und sich durch übertriebene Sorgen seelisch zermürben.