Erschienen in:
01.12.2003 | Gewebetransplantation
Praxis der Gewebeexplantation in der Rechtsmedizin
verfasst von:
Prof. Dr. med. K. Püschel, A. Tomforde
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2003
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Zusammenfassung
Dargestellt werden die Aktivitäten des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Hinblick auf die Praxis postmortaler Gewebeexplantationen. Diese betreffen z. Z. systematisch (nur) Augenhornhäute/Bulbi sowie Knochen und Sehnen/Faszien. Darüberhinaus werden die Ergebnisse einer Ad-hoc-Umfrage an Institute für Rechtsmedizin bezüglich Gewebetransplantationen referiert. Am Beispiel der Hornhauttransplantation werden Möglichkeiten sowie technische, forensische und organisatorische Probleme bei der früh-postmortalen Explantation dargestellt. Die Implantation kultivierter und teilweise auch HLA-typisierter Spenderhornhäute stellt für viele Patienten mit Hornhautverletzungen oder -erkrankungen die zumeist sehr erfolgreiche Therapie der ersten Wahl dar. Durch gezieltes Engagement und verbesserte Rahmenbedingungen könnte die Zahl der explantierten Spenderhornhäute (im eigenen Institut derzeit jährlich etwa 400–500) deutlich gesteigert werden.