Erschienen in:
01.08.2011 | Das medicolegale Thema
Befunderhebungsmängel in der kardiovaskulären Chirurgie
verfasst von:
Prof. Dr. K.H. Leitz, J. Neu
Erschienen in:
Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie
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Ausgabe 4/2011
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Zusammenfassung
Sechs Fälle aus der kardiovaskulären Chirurgie mit Befunderhebungsmangel werden beschrieben und das deutsche juristische Prozedere mit der Annahme eines hinreichend wahrscheinlichen reaktionspflichtigen Befunds dargelegt. Dabei liegt die hinreichende Wahrscheinlichkeit bei mehr als 50%. Wären Verkennung oder Nichtreaktion auf den fiktiven reaktionspflichtigen Befund ein grober Fehler, verschiebt sich die Beweislast zuungunsten der Arztseite. Entspräche der fiktive reaktionspflichtige Befund einem einfachen Fehler, verbliebe die Beweislast auf Patientenseite.