Erschienen in:
01.12.2003 | Leitthema
Möglichkeiten und Grenzen von Patientenverfügungen
Was geschieht, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann?
verfasst von:
Prof. Dr. J. G. Meran M.A., A. May, S. Geissendörfer, A. Simon
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 12/2003
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Zusammenfassung
Patientenverfügungen, die Direktiven zur medizinischen Versorgung in zukünftigen Situationen geben, in denen ein Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist, erscheinen als attraktives Konzept. Sie könnten viele schwierige Fragen im Zusammenhang mit der Fortsetzung, Beendigung oder Modifikation der Behandlung in solchen Situationen lösen. Das Konzept hat jedoch zwei wichtige Voraussetzungen: Erstens die grundsätzliche Anerkennung des Selbstbestimmungsrechtes und zweitens, wird vorausgesetzt, daß ein Patient medizinische Behandlung nicht nur hic et nunc bestimmen kann, sondern daß seine Autonomie auch in spätere bewußtlose, inkompetente Zustände hineinreicht. Diese zweite Bedingung verursacht die meisten ethischen Fragen und praktischen Probleme. Einige Probleme lassen sich durch sorgfältige Erstellung der Verfügung, häufige Erneuerung und durch die Bestellung eines Sachwalters reduzieren. Der Deutsche Bundesgerichtshof hat in einer heftig diskutierten Entscheidung der Patientenverfügung eine wichtige Rolle in der Ermittlung des mutmaßlichen Willen zugesprochen und gefordert, dass darauf Bedacht zu nehmen ist. Wir meinen, das die Patientenverfügung als nützliches Instrument zur Verbesserung der Kommunikation bereits vor dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit eingesetzt werden kann. Daher sollte das Angebot dazu bestehen und in den Prozeß von Aufklärung, Begleitung und Entscheidungsfindung eingebunden werden.