Erschienen in:
01.11.2006 | Leitthema
Krebsregistrierung in Deutschland
verfasst von:
PD Dr. A. Katalinic, H-W. Hense, N. Becker
Erschienen in:
Die Onkologie
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Ausgabe 11/2006
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Zusammenfassung
Epidemiologische Krebsregister gewähren Einblick in die zeitliche und räumliche Dynamik des Krebsgeschehens in definierten Bezugspopulationen; sie ermitteln aktuelle Daten zum Überleben und tragen wichtige Aspekte zur Ursachenforschung bei. Die Krebsregistrierung in Deutschland ist sehr stark föderalistisch geprägt, da im Prinzip in den 16 Bundesländern auch 16 unterschiedliche Landeskrebsregistergesetze bestehen, die zwar zumindest in den groben Grundzügen vergleichbar sind, in relevanten Details aber noch deutliche Unterschiede aufweisen. So besteht für Krebsneuerkrankungen inzwischen in 13 von 16 Bundesländern eine Meldepflicht, während in 3 Ländern weiterhin nur ein Melderecht besteht. Das neue landesweite Krebsregister in Nordrhein-Westfalen, das im Juli 2005 seine Arbeit begann, und das in Baden-Württemberg, das seit Februar 2006 eine neue gesetzliche Grundlage besitzt, werden ausführlicher dargestellt, da in ihnen neue Elemente wie z. B. die flächendeckende elektronische Meldung und die enge Verzahnung mit den klinischen Registern bzw. den Tumorzentren umgesetzt wurden. Die Gründung einer eigenen Gesellschaft (GEKID e.V.) soll die enge Zusammenarbeit aller bevölkerungsbezogenen Krebsregister auf nationaler wie internationaler Ebene in Zukunft stärken.