Erschienen in:
01.09.2006 | Standards in der Unfallchirurgie
Rentenbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen
verfasst von:
Dr. F. Schröter, K. Wilde
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Ausgabe 3/2006
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Zusammenfassung
Die ärztlich-medizinische Begutachtung im Leistungswesen der gesetzlichen Unfallversicherung verlangt einerseits eine sich im Gutachtenauftrag widerspiegelnde solide Aufbereitung des gutachtlich zu klärenden Sachverhaltes seitens der Verwaltung, andererseits eine nicht nur von fachmedizinischer, sondern auch gutachtlicher Kompetenz getragenen Sachverständigentätigkeit, ohne die die Versicherungsträger ihren gesetzlichen Auftrag nicht hinreichend erfüllen können. In letzter Konsequenz sind die gutachtlichen Expertisen unverzichtbar, um sozialrechtliche Vorgaben, also den Sozialstaat zu verwirklichen.
Die ärztliche Begutachtung bewegt sich im Grenzbereich zwischen Recht und Medizin. Der ärztliche Gutachter muss sich in seiner Argumentation den Rechtsnormen unterwerfen. Er ist „Entscheidungsgehilfe“ der Verwaltung, vermittelt seine speziellen medizinischen Kenntnisse als Grundlage für rechtliche Entscheidungen. Insofern ist es ein grundsätzlicher Mangel ärztlicher Gutachten, wenn rechtliche Vorgaben, insbesondere Regelungswerke – im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) das Sozialgesetzbuch VII – keine Beachtung finden. Ein Diskurs zwischen Ärzten und Juristen kann nur dann zu einem verwertbaren Ergebnis führen, wenn ein Konsens über den Bedeutungsgehalt der verwendeten Begriffe – insbesondere über die Begriffe des Arbeitsunfalles, der Kausalität und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) – besteht. Interaktive Lösungen von Sachproblemen bedürfen immer eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens.