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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 3/2006

01.09.2006 | Standards in der Unfallchirurgie

Rentenbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen

verfasst von: Dr. F. Schröter, K. Wilde

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Ausgabe 3/2006

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Zusammenfassung

Die ärztlich-medizinische Begutachtung im Leistungswesen der gesetzlichen Unfallversicherung verlangt einerseits eine sich im Gutachtenauftrag widerspiegelnde solide Aufbereitung des gutachtlich zu klärenden Sachverhaltes seitens der Verwaltung, andererseits eine nicht nur von fachmedizinischer, sondern auch gutachtlicher Kompetenz getragenen Sachverständigentätigkeit, ohne die die Versicherungsträger ihren gesetzlichen Auftrag nicht hinreichend erfüllen können. In letzter Konsequenz sind die gutachtlichen Expertisen unverzichtbar, um sozialrechtliche Vorgaben, also den Sozialstaat zu verwirklichen.
Die ärztliche Begutachtung bewegt sich im Grenzbereich zwischen Recht und Medizin. Der ärztliche Gutachter muss sich in seiner Argumentation den Rechtsnormen unterwerfen. Er ist „Entscheidungsgehilfe“ der Verwaltung, vermittelt seine speziellen medizinischen Kenntnisse als Grundlage für rechtliche Entscheidungen. Insofern ist es ein grundsätzlicher Mangel ärztlicher Gutachten, wenn rechtliche Vorgaben, insbesondere Regelungswerke – im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) das Sozialgesetzbuch VII – keine Beachtung finden. Ein Diskurs zwischen Ärzten und Juristen kann nur dann zu einem verwertbaren Ergebnis führen, wenn ein Konsens über den Bedeutungsgehalt der verwendeten Begriffe – insbesondere über die Begriffe des Arbeitsunfalles, der Kausalität und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) – besteht. Interaktive Lösungen von Sachproblemen bedürfen immer eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens.
Literatur
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Zurück zum Zitat Schröter F (2001) Änderung von Unfallfolgen, Neufeststellung der MdE, Begutachtungsverfahren, Diagnostik, Beteilung anderer Fachdisziplinen, Auswertung der Befunde. Gutachtenkolloquium 14: 114–122 Schröter F (2001) Änderung von Unfallfolgen, Neufeststellung der MdE, Begutachtungsverfahren, Diagnostik, Beteilung anderer Fachdisziplinen, Auswertung der Befunde. Gutachtenkolloquium 14: 114–122
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Zurück zum Zitat Schröter F (2003) Sind die MdE-Einschätzungen durch die Fachgesellschaften ausreichend validiert? In: Kortmann HR, Kunze G, Peter D (Hrsg) Gutachtenkolloquium 16: 99–106 Schröter F (2003) Sind die MdE-Einschätzungen durch die Fachgesellschaften ausreichend validiert? In: Kortmann HR, Kunze G, Peter D (Hrsg) Gutachtenkolloquium 16: 99–106
Metadaten
Titel
Rentenbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen
verfasst von
Dr. F. Schröter
K. Wilde
Publikationsdatum
01.09.2006
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe 3/2006
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-006-1184-1

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